SVP-Vorschlag zur Ausschaffungs-Initiative
Heinrich Koller. (Keystone)
Rechtsprofessor Heinrich Koller, der Leiter der Arbeitsgruppe, welche die Ausschaffungs-Initiative umsetzen soll, ist «voll des Lobes» für die SVP.
Die SVP habe einen Vorschlag zur Umsetzung der Initiative eingebracht, der als gute Diskussionslage diene. Es werde in der Gruppe möglich sein, konkrete Lösungen mit Varianten auszuarbeiten, sagte Koller nach dem ersten Treffen der Arbeitsgruppe.
Koller sieht ein Entgegenkommen der SVP
Der SVP-Vorschlag geht laut Koller in Richtung Bundesrat und Parlament: «In einigen Punkten ist ein klares Entgegenkommen feststellbar, einigen völker- und verfassungsrechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen», sagte Koller gegenüber Schweizer Radio DRS.
So wollten die Initianten beispielsweise einen speziellen Artikel schaffen, in dem das Recht eingeräumt wird, die einzelnen Entscheide zu prüfen. Die Vollzugsbehörden könnten so überprüfen, ob das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip verletzt werde oder nicht. Dieser in den Genfer Konventionen enthaltene Grundsatz verbietet es, Flüchtlinge in Länder auszuschaffen, in denen ihr Leben bedroht ist.
Zudem hat die SVP ihren Deliktekatalog nun weiter ausgeführt. Ausserdem will sie den Sozialhilfemissbrauch ins Strafgesetzbuch aufnehmen, wobei ein Teil nur mit Busse geahndet werden und nicht eine Ausweisung zur Folge haben soll.
Müller: «Initiativtext in voller Konsequenz»
FDP-Nationalrat Philipp Müller ist allerdings irritiert darüber, dass Staatsrechtler Koller dies als ein Entgegenkommen der SVP sieht. Es sei alles andere als das, denn es hätten sich die Hardliner durchgesetzt. «Es ist der Initiativtext in voller Konsequenz umgesetzt worden in diesem Vorschlag», sagte Müller.
CVP-Fraktionschefin Brigitte Häberli ihrerseits erklärte, es sei schon einmal positiv, dass die SVP aktiv mitarbeite. Das Vorgehen im Bereich des Sozialhilfemissbrauchs hält sie lediglich für ein Ablenkungsmanöver - es lenke davon ab, dass die Initianten im Kern der Sache hart bleiben.
Uneinigkeit bei der Verhältnismässigkeit
Die SVP wolle weiterhin nicht nach der Schwere der Delikte unterscheiden. Kleinere Einbruchdelikte wolle die SVP genauso mit Ausschaffung ahnden wie grosse. Einen Kioskeinbruch und einen Bankraub aber gleich zu behandeln «ist meiner Ansicht nach nicht zu akzeptieren», so Häberli.
Tatsächlich herrscht zwischen den Vertretern der SVP und den restlichen Mitgliedern der Arbeitsgruppe grosse Uneinigkeit, wie mit der Verhältnismässigkeit umgegangen werden soll. Ausschaffungen nur ab einer gewissen Schwere der Straftat auszusprechen, lehnt die SVP weiterhin ab. Ebenso einen Katalog, der nur schwere Delikte erfasst.
Volkswillen umsetzen
Gregor Rutz, einer der beiden SVP-Vertreter in der Arbeitsgruppe, stört aber gar nicht, dass bei den Mitteparteien wenig Freude am SVP-Lösungsvorschlag aufkomme. Die Initianten müssten gar keine Konzessionen machen, die Ausgangslage sei klar: das Volk habe der Initiative zugestimmt und den Gegenvorschlag verworfen.
Grundsätzlich sieht das auch FDP-Mann Müller so: Die Arbeitsgruppe und das Parlament hätten den Auftrag, den Volkswillen umzusetzen, daran führe kein Weg vorbei. Das Parlament hat fünf Jahre Zeit, den Verfassungsartikel in einem Gesetz umzusetzen. (pet, eicg, sda)
Mehr zum Stichwort:
