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Mittwoch, 18.4.2012

Bundesrat will Geldwäscherei-Gesetz verschärfen

Der Kampf gegen Geldwäscherei soll noch einmal deutlich verschärft werden: Nach dem Willen des Bundesrates sollen künftig auch schwere Steuerdelikte als eine Vortat zur Geldwäscherei betrachtet werden. Die Banken sind nicht begeistert.
Schärfere Gangart gegen Geldwäsche

Geldwäscherei kennt keine Landesgrenzen: Eine Organisation von 36 Ländern, darunter die wichtigsten Finanzplätze, hat deshalb neue Empfehlungen gemacht, wie Geldwäscherei wirksamer bekämpft werden könnte. Pikant und heikel für die Schweizer Banken: Neu soll auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung als eine Vortat zur Geldwäscherei gelten.    Mehr

Die Schweiz will schwere Steuerdelikte künftig als Vortat zur Geldwäscherei betrachten. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nach dem Willen des Bundesrates in den kommenden Monaten erarbeitet und dann in die Vernehmlassung gegeben werden.

Der Bundesrat folgt mit diesem Schritt den Vorschlägen der so genannten Financial Action Task Force (FATF), einer internationalen Organisation zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die FATC hatte im Februar eine verschärfte Fassung ihrer Richtlinien verarbeitet. Auch die Schweiz war an deren Ausarbeitung beteiligt.

Neu empfiehlt die FATF ihren Mitgliedstaaten, dass schwere Steuerdelikte in Zukunft als Vortat zur Geldwäscherei geahndet werden sollen. In Bankenkreisen stossen die Pläne auf wenig Gegenliebe. Die Geldinstitute befürchten einen deutlich grösseren Arbeitsaufwand und somit höhere Kosten. (ank, sda)

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Mittwoch, 18.4.2012

Geldwäscher finden offenbar die Lücke im Gesetz

Wer in der Schweiz Geld waschen will, kann dafür kaum mehr auf die Banken setzen. Für sie gelten seit einiger Zeit schärfere Gesetze: Sie müssen verdächtige Transaktionen melden und die Konten blockieren. Offenbar verlagert sich die Geldwäscherei nun in den Immobiliensektor.   Mehr


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