Bundesrat will Geldwäscherei-Gesetz verschärfen
Geldwäscherei kennt keine Landesgrenzen: Eine Organisation von 36 Ländern, darunter die wichtigsten Finanzplätze, hat deshalb neue Empfehlungen gemacht, wie Geldwäscherei wirksamer bekämpft werden könnte. Pikant und heikel für die Schweizer Banken: Neu soll auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung als eine Vortat zur Geldwäscherei gelten. Mehr
Die Schweiz will schwere Steuerdelikte künftig als Vortat zur Geldwäscherei betrachten. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nach dem Willen des Bundesrates in den kommenden Monaten erarbeitet und dann in die Vernehmlassung gegeben werden.
Der Bundesrat folgt mit diesem Schritt den Vorschlägen der so genannten Financial Action Task Force (FATF), einer internationalen Organisation zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die FATC hatte im Februar eine verschärfte Fassung ihrer Richtlinien verarbeitet. Auch die Schweiz war an deren Ausarbeitung beteiligt.
Neu empfiehlt die FATF ihren Mitgliedstaaten, dass schwere Steuerdelikte in Zukunft als Vortat zur Geldwäscherei geahndet werden sollen. In Bankenkreisen stossen die Pläne auf wenig Gegenliebe. Die Geldinstitute befürchten einen deutlich grösseren Arbeitsaufwand und somit höhere Kosten. (ank, sda)
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