Gemeinsames Schiedsgericht mit der EU
Der Bundesrat hat am Mittwoch an einer Klausursitzung an den Vorschlägen gefeilt, welche die Schweiz der EU machen könnte, um offene institutionelle Fragen zu regeln. Unter anderem strebt er ein effizienteres Modell an, um Streit zwischen der Schweiz und der EU beizulegen.
Meinungsverschiedenheiten sollen zwar wie heute primär im Gemischten Ausschuss besprochen und ausgeräumt werden. Komme der Gemischte Ausschuss innert einer bestimmten Frist aber nicht zu einer Einigung, könne die benachteiligte Partei geeignete und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen, teilte das Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit. Ein Schiedsgericht würde dann den Umfang, die Dauer und die Verhältnismässigkeit der Ausgleichsmassnahmen überprüfen.
Unabhängige nationale Behörde
Zudem schlägt der Bundesrat vor, mit einer unabhängigen nationalen Behörde dafür zu sorgen, dass die Schweiz das gemeinsame Recht einheitlich anwendet. Sollte diese Behörde eine Vertragsverletzung feststellen, könnte sie ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Zu diesen und weiteren Vorschlägen will der Bundesrat nun die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat, die Kantone sowie die Sozialpartner konsultieren. Anschliessend soll die EU über die institutionellen Vorschläge der Schweiz in Kenntnis gesetzt werden.
Die EU fordert eine «dynamische Anpassung» der massgeblichen bilateralen Abkommen an das EU-Recht. Zudem fordert sie eine einheitlichere Anwendung der Abkommen sowie die Schaffung eines unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeitsmechanismus. Für den Bundesrat ist eine automatische Übernahme der EU-Rechtsentwicklung ausgeschlossen. (basn, sda)
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