Schenkkreis-Mord: «Eine unentschuldbare Tat»
Prozessbeginn in Solothurn: Einer der drei Angeklagten im Prozess um den Dreifachmord von Grenchen wird von Polizisten in den Gerichtssaal geführt. (Keystone)
Der Dreifachmord von Grenchen hat für nationale Schlagzeilen gesorgt. Das Verbrechen im Schenkkreis-Milieu wird in diesen Tagen vor dem Solothurner Amtsgericht aufgerollt. Bilder vom Prozess und vom Tattag.
Der Dreifachmord von Grenchen ist im «Schenkkreis-Milieu» passiert. Hansjörg Ryser aus Grenchen ist Redaktor beim Wirtschaftsmagazin «Bilanz» und Experte für Anlagebetrug und Schneeballsysteme. Er sagt: «Es gibt Hunderte von Schenkkreisen, die jedes Jahr gegründet werden und wieder zusammenbrechen.» Mehr
Eine zentrale Frage hat das Gericht am ersten Prozesstag beschäftigt: Warum mussten die drei Opfer in der Grenchener Wohnung sterben? Die beiden befragten Angeklagten konnten diese Frage nicht schlüssig beantworten.
«Keine Hemmschwelle mehr»
Am Nachmittag sprach der ältere der beiden Männer, ein heute 35-jähriger ehemaliger Spitzensportler. Er ist geständig. «Wir hatten keine Hemmschwelle mehr», sagte der Angeklagte vor Gericht. Mitleid habe er nicht empfunden während der Tat.
Er habe Wut verspürt gegenüber seinen Opfern, weil er selber mehrere Male viel Geld in einen Schenkkreis einbezahlt habe. Der Mord sei aber nicht geplant gewesen, er sei davon ausgegangen, dass die Opfer ihnen schnell viel Geld aushändigen würden.
Widersprüchliche Aussagen: Geplanter oder spontaner Mord?
Die Täger gingen davon aus, dass die Opfer wegen ihrer Beteiligung an Schenkkreisen über sehr viel Bargeld verfügte. Sie dachten auch, dass ihnen das Geld schnell ausgehändigt würde. Es sei als «normaler Raubüberfall» geplant gewesen, sagten die Angeklagten.
Dagegen spricht aber, dass sie mit allen notwendigen Gegenständen zum Überfall «ausrückten». Mit Plastiksäcken, mit denen sie ihre Opfer erstickten, mit geladenen Waffen, mit Chlorophorm zur Betäubung der Opfer. Die dritte Angeklagte, eine 51-jährige Frau, habe ihnen den Mord in Auftrag gegeben, sagten die beiden Männer denn auch vor Gericht.
Mit dem Überfall wollten die beiden Männer Schulden tilgen, die sie bei der mitangeklagten Frau hatten. Zur Tatzeit gabe der ehemalige Spitzensportler allein für Anabolika pro Monat 3000 Franken aus. In der Wohnung der Opfer fanden die Täter allerdings nur 5000 Franken Bargeld, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.
Gegenseitige Vorwürfe
Bereits am Morgen hatte der jüngere der beiden Männer ebenfalls ein Geständnis abgelegt. Der 27-jährige Schweizer las vor Gericht seine Version des Tötungsdeliktes auf 56 Seiten ab Blatt vor.
Er hatte unter anderem zu Protokoll gegeben, dass der ehemalige Spitzensportler den Mord angeordnet habe. Der 35-Jährige sagte hingegen, dass er die Frau gar nicht habe töten wollen. Er habe nicht gewusst, wer sie sei, ob es sich etwa um eine Putzfrau handle.
Auf Nachfrage des Richters, warum der 27-Jährige eine andere Version erzählt habe, sagte der 35-Jährige, dass der Mitangeklagte sich entlasten und ihn belasten wolle. Sie hätten nach dem ersten Mord nicht aufgehört, da sie nicht mit leeren Hände zurückkehren wollten. Deshalb habe es «kein Zurück mehr» gegeben.
Entschuldigung für «unentschuldbare» Tat
Der jüngere der beiden Männer hatte am Morgen ebenfalls um Entschuldigung gebeten. Er wolle sich für die Tat bei den Angehörigen der Opfer entschuldigen und um Vergebung bitten, sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Ausführungen. Die Tat sei unentschuldbar und tue ihm leid.
Im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg gehe es ihm «den Umständen entsprechend gut». Gemäss Amtsgerichtspräsident François Scheidegger gilt er im Gefängnis als hilfsbereit, zuverlässig, jedoch auch als nicht kritikfähig, manchmal vorlaut und reizbar.
Finanzielle Probleme als Motiv
Der 27-Jährige führte aus, wie er die beiden anderen Angeklagten – einen 35-jährigen ehemaligen Sportler und eine 51-jährige Frau – kennen gelernt hatte. Die Frau kannte er seit seiner Kindheit. Sie half ihm mehrmals mit Geld aus. Den ehemaligen Sportler lernte er über Vermittlung der Frau kennen.
Nach Angaben des 27-Jährigen hatten die beiden Männer Schulden bei der Frau. Diese verlangte im Frühjahr das Geld zurück. Nach einem gescheiterten Einbruchsversuch in einen Volg-Laden schlug die 51-Jährige offenbar einen Überfall auf die in Schenkkreise verwickelte Familie in Grenchen vor, wie der Angeklagte ausführte.
Bisher kaum neue Erkenntnisse
Da ein Einbruch in die oberste Wohnung der Liegenschaft in Grenchen schwierig erschien, schlug die mutmassliche Drahtzieherin einen Raubüberfall vor. Er habe den Unterschied zwischen Einbruch und Raub erst später im Gefängnis gelernt, gab der angeklagte Schweizer zu Protokoll.
Über den Hergang des Tötungsdeliktes wurde durch das vorgelesene Geständnis wenig Neues bekannt. Der 27-Jährige gab zu, die 35- jährige Tochter des überfallenen Ehepaares mit einem Kehrichtsack erstickt zu haben. Auch gab er zu, bei Schenkkreisen mitgemacht zu haben.
Bei seinem Geständnis wirkte der 27-jährige gefasst und las mit ruhiger Stimme vor. Er schilderte die Tötung der 55-jährigen Frau, der 35-jährigen Tochter und des 60-jährigen Ehemannes vom 5. Juni 2009 detailliert.
Gutachter laut Gericht nicht befangen
Das Gericht lehnte am Montagmorgen einen Antrag des Verteidigers des 27-jährigen Schweizers ab, den psychiatrischen Gutachter wegen Befangenheit in Ausstand zu setzen und dessen Gutachten aus den Prozessakten zu entfernen.
Es gebe keinen Anlass, an der Unbefangenheit des Gutachters zu zweifeln, entschied das dreiköpfige Amtsgericht. (velm, sda)
