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Mittwoch, 29.2.2012

Gericht verbietet Streik am Frankfurter Flughafen

Die Vorfeldmitarbeiter müssen ihre Arbeit sofort wieder aufnehmen. (Reuters)

Auf dem Flughafen Frankfurt müssen die Flugzeugeinweiser ihren Streik sofort beenden. Dies hat das Arbeitsgericht entschieden. Mit Behinderungen für Reisende ist vorerst weiterhin zu rechnen.

Niederlage für die Flugzeugeinweiser am Flughafen Frankfurt: Sie müssen ihre Arbeit sofort wieder aufnehmen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter entsprachen damit einem Antrag der Betreibergesellschaft Fraport und der deutschen Lufthansa.

Die Gewerkschaft akzeptierte den gerichtlichen Entscheid. Bereits am Vorabend hatte das Gericht eine Ausweitung des Streiks auf die nicht von dem Tarifkonflikt betroffenen Fluglotsen wegen Unverhältnismässigkeit untersagt.

Friedenspflicht gemäss geltendem Tarifvertrag verletzt
Als Begründung für das neuerliche Verbot gab das Arbeitsgericht Frankfurt an, die Gewerkschaft habe gegen die Friedenspflicht verstossen. Mit dem derzeit laufenden Streik sollten unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag von 2007 Regeln finden.

Dabei ging es um Arbeitsschutzregelungen und ein Nachtschichtverbot für ältere Mitarbeiter. Die Gewerkschaft sei aber frei, jederzeit wieder einen Streik ohne diese beiden Forderungen zu beginnen, hiess es beim Arbeitsgericht. Bei Zuwiderhandlung gegen den neuesten Entscheid muss die GdF mit einer Strafe von 250'000 Euro rechnen.

Viele Flüge gestrichen
Auf dem grössten deutschen Flughafen kam es am Mittwoch erneut zu etlichen Verspätungen und Ausfällen. Am dritten Streiktag in Folge wurden 235 Flüge gestrichen. Daran änderte auch das Ende des Streiks nichts. (fors;bru, sda/dpa/reuters)

 

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Sonntag, 19.2.2012

Auf dem Flughafen Frankfurt wird gestreikt

Der Streik am Flughafen von Frankfurt geht weiter. Der Betreiber des grössten deutschen Flughafens plant Montag einen Notbetrieb, um vor allem die internationalen Flüge durchführen zu können.   Mehr


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