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Montag, 7.5.2012

Fussfesseln dienen eher zur Integration als zur Überwachung

Im Februar wurde ein Sexualstraftäter in Basel rückfällig; während er noch seine Freiheitsstrafe absass! Dies allerdings zuhause, überwacht mit einer Fussfessel. Der Fall löste Aufsehen und eine Diskussion über die elektronische Überwachung aus.

Der offene Strafvollzug mit elektronischer Fussfessel sorgt in Basel in diesen Tagen für Diskussion. (Keystone)

Die Basler Behörden sagen rückblickend, es sei ein Fehler gewesen, dass der Sexualstraftäter seine Strafe zuhause absitzen durfte. Ein Luzerner Gericht hatte dies entschieden.

Die Basler Behörden begründen ihre Einschätzung, dass die elektronische Überwachung, das sogenannte Electronic Monitoring, sich nur für Straftäter eigne, von denen nicht befürchtet werden muss, dass sie rückfällig werden.

Geregelter Tagesablauf
Electronic Monitoring ermöglicht nämlich keine 24-Stunden-Überwachung. Das sagt Daniel Beyeler gegenüber dem «Regionaljournal». Beyeler ist in Basel-Stadt zuständig für Electronic Monitoring.

Dieser offene Strafvollzug ist nämlich primär eine Integrationsmassnahme. Sie ermöglicht es den Straftätern, ihre Arbeitsstelle zu behalten und einen geregelten Tagesablauf aufrecht zu erhalten. (pak, crz)

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Patrick Künzle


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