Becker bestreitet Beteiligung an Buback-Mord
Verena Becker, ehemaliges Mitglied der RAF. (Keystone)
Verena Becker ist angeklagt, am Attentat der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Laut Anklage soll sie eine massgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat sowie bei der Organisation gespielt haben.
«Ich war zur Tatzeit im Nahen Osten»
Vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart wies Becker nun eine Beteiligung an dem Attentat zurück. «Ich war bis zu meiner Verhaftung im Mai 1977 nie in Karlsruhe gewesen», sagte Becker.
Sie sei auch nicht an der Planung des Attentats beteiligt gewesen. Zur Zeit des Attentats habe sie sich im Nahen Osten aufgehalten. Von Jemen sei sie erst am Tag nach dem Attentat über Rom nach Deutschland zurückgekehrt. «Ich erfuhr in Rom aus Zeitungen vom Anschlag auf Buback.»
Zum Umstand, dass bei ihrer Festnahme im Mai 1977 die bei dem Mordanschlag auf Buback benutzte Tatwaffe sichergestellt wurde, sagte die Angeklagte, mit dieser Waffe habe sie nie geschossen.
Erste Äusserung zum Tatvorwurf
Becker äusserte sich seit Prozessbeginn vor anderthalb Jahren erstmals zum Tatvorwurf. Ihre Aussage war mit Spannung erwartet worden, da innerhalb der RAF bis heute ein weitgehendes Schweigegelübte gilt. Becker las ihre rund 20 Minuten dauernde Erklärung mit leiser Stimme vom Blatt. Während der Aussage nahm sie ihre Sonnenbrille ab, die sie ansonsten wegen einer Stoffwechselkrankheit tragen darf.
Zu Beginn der Erklärung wandte sie sich an den Sohn des Opfers, den Nebenkläger Michael Buback. «In allen Beiträgen und Artikeln, die ich von Ihnen gelesen habe, wollen sie wissen, wer Ihren Vater getötet hat. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, denn ich war nicht dabei.»
«Aktion im Grundsatz für richtig befunden»
Bei einem Treffen der RAF-Terroristen Ende des Jahres 1976 sei über ein mögliches Attentat auf Buback diskutiert worden, sagte Becker. Sie sei weder als Mitglied des Kommandos vorgesehen noch an den Vorbereitungen beteiligt gewesen.
Wahr sei aber, dass «eine Aktion gegen Generalbundesanwalt Buback» von allen, «die wir damals in der RAF organisiert waren (...) im Grundsatz für richtig befunden» worden sei, sagte Becker. Sie seien damals «von einem starken Bedürfnis geleitet» gewesen, die inhaftierten RAF-Gründer Ulrike Meinhof und Andreas Baader zu befreien. Persönliche Worte des Bedauerns äusserte die 59-Jährige nicht.
Buback-Sohn: «völlig unzureichende Erklärung»
Nebenkläger Michael Buback sagte, er empfinde die Erklärung Beckers «in allen wesentlichen Punkten als völlig unzureichend». Die Hauptfrage sei weiterhin, wer die unmittelbaren Täter des Mordanschlags waren. «Man kann natürlich auch Wissen haben, wenn man nicht dabei gewesen ist», sagte der Sohn des RAF-Opfers. Bundesanwalt Walter Hemberger sprach von einer Erklärung, die an das Ergebnis der Beweisaufnahme angepasst sei.
Michael Buback war bislang davon ausgegangen, dass Verena Becker selbst die Todesschützin auf dem Motorrad war, auch wenn der Prozess hierfür keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben hatte.
Becker vor Gericht wegen neuer Beweismittel
Generalbundesanwalt Siegfried Buback war von Terroristen der RAF von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer geschossen hatte, ist bis heute unklar. Die RAF-Terroristen Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt wurden wegen Beteiligung an dem Mordanschlag zu lebenslanger Haft verurteilt.
Im Jahr des Buback-Attentats 1977 wurde Verena Becker wegen sechsfachen Mordversuchs und räuberischer Erpressung zu einer lebenslangen Strafe verurteilt, von welcher sie 1989 vom Bundespräsidenten begnadigt wurde. Die Verurteilung stand nicht im Zusammenhang mit der Ermordung von Siegfried Buback.
Im August 2009 wurde Becker erneut in Untersuchungshaft genommen, nachdem mit moderner Kriminaltechnik ihre DNA-Spuren auf dem Bekennerschreiben zum Buback-Mord entdeckt worden waren. Die Untersuchungshaft wurde wegen fehlender Fluchtgefahr später wieder aufgehoben. Seit September 2010 steht Verena Becker vor Gericht. (luea, dpa/reuters)
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