Zwei Ausschaffungsvarianten zur Diskussion
Gefängnis am Flughafen Zürich-Kloten, in dem auch die Abteilung Ausschaffung untergebracht ist. (Keystone)
Zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sind beim Bundesrat nun auf dem Tisch und bereit für die Vernehmlassung.
Der zweite Vorschlag wurde nach Angaben des Bundesrats von Vertretern des Initiativkomitees in die Arbeitsgruppe eingebracht, die den neuen Verfassungsartikel konkretisieren sollte. Diese Variante sieht eine Ausschaffung auch bei weniger gravierenden Delikten wie leichter Körperverletzung vor. Zudem sollen straffällige Ausländer unabhängig vom Strafmass ausgeschafft werden.
Ausweisung nur bei Freiheitsstrafe
Die vom Bundesrat bevorzugte erste Variante sieht dagegen eine Ausweisung nur bei einer Freiheitsstrafe mehr als sechs Monaten vor. Damit soll verhindert werden, dass der Ausschaffungsautomatismus schon bei leichten Delikten greift. Die Variante konkretisiert zudem, was als schwere Sexual- und Gewaltstraftat gilt.
Mit dieser Vorlage könnte die Schweiz nach den Worten von Justizministerin Simonettag Sommaruga ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einhalten. «Es ist eine vermittelnde Lösung. Beide Seiten müssen Abstriche machen», betonte sie vor den Medien. In der Variante der Initianten könne dies nicht gewährleistet werden, weil der Automatismus auch bei weniger schweren Delikten und unabhängig von der persönlichen Situation gelten würde.
Die Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU können bei beiden Varianten nicht vollständig eingehalten werden, wie der Bundesrat schreibt. Die dort verlangte Einzelfallprüfung sei mit der Verfassungsbestimmung nicht immer vereinbar.
Parlament muss entscheiden
Auf die Vorlage einer dritten Variante verzichtet der Bundesrat. Er hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Eckpunkte dazu nach einer ersten Aussprache am 25. April 2012 ausarbeiten lassen. Nun sieht er jedoch davon ab, diesen Weg weiter zu verfolgen, da diese Variante zu stark vom Volkswillen abweichen würde.
SVP: «Durchsetzungsinitiative» wird vorbereitet
Die SVP warf dem Bundesrat umgehend vor, den Volkswillen erneut zu missachten, indem er als eine von zwei Varianten einen Vorschlag unterbreite und favorisiere. Mit diesem Vorgehen sei bereits absehbar, wie das Ergebnis der Vernehmlassung aussehen werde, nachdem die grosse Mehrheit von Parteien und Kantonsregierungen die Initiative bekämpft hätten.
Die Partei will nun alle Vernehmlassungsteilnehmer mit der Bitte anschreiben, den von der SVP eingebrachten Gesetzesentwurf zu unterstützen. Zugleich werde nun die Lancierung der «Durchsetzungsinitiative» vorbereitet.
Volk und Stände hatten die Ausschaffungsinititiative der SVP am 28. November 2010 angenommen. Über deren Umsetzung muss letztlich das Parlament entscheiden. (bru/basn;ank, sda)
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