Alle Seiten begrüssen Street View-Urteil
Googles Street View: Mit dem Urteil des Bundesgerichts sind alle Seiten zufrieden. (Keystone)
Von Inlandredaktor Sascha Buchbinder
Ginge es nach Google, dann hätten Schweizer Gerichte beim Datenschutz im Internet zu schweigen. Die Fotos des Dienstes Street View, bei dem Strassenbilder veröffentlich werden, würden schliesslich in den USA und nicht in der Schweiz veröffentlicht, findet Google. Die Schweizer Justiz sei für US-Publikationen gar nicht zuständig.
Beide Seiten zufrieden
Die hiesige Justiz - nicht zuständig für Bilder aus der Schweiz, mit Personen und Informationen aus der Schweiz, die von der Schweiz aus zugänglich sind? Die Lausanner Richter sahen das anders. Sie erkannten einen «überwiegenden Anknüpfungspunkt zur Schweiz» und erklärten sich sehr wohl für zuständig.
Trotzdem triumphiert Google in einer ersten Stellungnahme. «Wir freuen uns sehr, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat», sagt Lena Wagner, Sprecherin von Google. Damit erkenne das Gericht die Google-Datenschutzmechanismen an, die in Street View integriert worden seien - etwa das automatische Verwischen von Gesichtern und Autokennzeichen.
Umgekehrt klingt aber auch der eidgenössiche Datenschützer, Hanspeter Thür, wie ein Sieger. «Wir sind sogar sehr zufrieden», sagt Thür. Das Bundesgericht habe in wesentlichen Punkten die Anliegen und Forderungen der Datenschützer bestätigt und Google sehr harte Auflagen auferlegt.
Fehlerquote von 1 Prozent festgelegt
Recht bekommen hat Google insofern, als das Bundesgericht die automatische Anonymsierung von Bildern erlaubt, auch wenn das Ergebnis nicht hundertprozentig zuverlässig ist. Allerdings müssten die Betroffenen einfacher als bisher Einspruch erheben und unkompliziert eine weitergehende Anonymsierung verlangen können. Ausserdem legt das Bundesgericht die zulässige Fehlerquote bei einem Prozent fest.
Ob die Software diese Aufgabe lösen kann? «Das ist technisch machbar», verspricht Google-Sprecherin Lena Wagner. Google setze dies bereits so um. In 99 Prozent aller Fälle greife die Technologie zum automatischen Anonymisieren.
Zwei wichtige Ausnahmen
Was auf der anderen Seite den Datenschützer freut: Die grundsätzliche Erlaubnis des Bundesgerichts wird durch zwei wichtige Ausnahmen ergänzt. So muss die bisherige Kamerahöhe heruntergeschraubt werden. Damit soll verhindert werden, dass Google in Privathöfe hineinsehen kann. Alte Fotos, bei denen über Mauern hinweg gespäht wurde, müssen vom Netz.
Zudem müssen bei «sensiblen» Einrichtungen nicht nur die Gesichter verpixelt, sondern die gesamte Person vollständig anonymisiert werden. Das Gericht habe sogar präzisiert, dass keine Anhaltspunkte auf Rasse, Geschlecht und andere Merkmale möglich sein dürften, so Thür.
Als sensibel gilt eine ganze Reihe von Gebäuden: Frauenhäuser, Gefängnisse, Gerichte, Spitäler, aber auch Altersheime und Schulen listet das Gericht auf - und der Datenschützer ist überzeugt, dass diese Aufzählung noch weitergehen muss. Bordelle beispielsweise zählten auch zu jenen Orten, vor denen niemand erkennbar sein dürfe. Street View muss also nicht vom Netz. Aber an vielen Orten wird Google erblinden. (ank)
