Direktor der Steuerverwaltung freigestellt
Urs Ursrpung. (Keystone Archiv)
Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hatte als Vorsteherin des Eidg. Finanzdepartements (EFD) im Januar 2012 eine Administrativuntersuchung zur Beschaffung des IT-Projekts Insieme durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) angeordnet.
Wiederholte und bewusste Verstösse
Der Bericht kommt nun zum Schluss, dass die Verantwortlichen trotz wiederholter Aufforderung durch die Departementsführung gegen Vorschriften des Beschaffungsrechts verstossen haben, wie das EFD mitteilte.
Unter anderem wurde das Projekt unzulässigerweise in einzelne Aufträge unterteilt, deren Volumen jeweils knapp unter dem Schwellenwert für WTO-Ausschreibungen lagen. Zudem wurden Unterschriftenregelungen nicht immer eingehalten.
Verdacht auf Begünstigung
Entgegen den geltenden Regeln wurden Aufträge über 50'000 Franken nicht von einem Mitglied der Geschäftsleitung, sondern vom Leiter der untergeordneten Sektion LBO gezeichnet. Dieser ist Aktionär einer Firma, die mehrere hundert Flachbildschirme an die ESTV lieferte. Auch sonst förderte die Untersuchung zahlreiche persönliche Verflechtungen zwischen Lieferfirmen und dem Chef LBO zu Tage.
Dies nährte den Verdacht, dass den Firmen überhöhte Gewinnmargen verschafft wurden, wodurch dem Bund ein Schaden entstand. Die Bundesanwaltschaft leitete deshalb ein Strafverfahren ein. Der Chef LBO wurde am 12. Juni verhört, an seinem Wohnort und in seinem Büro wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Kein Verfahren gegen Ursprung
Gegen Ursprung läuft kein Strafverfahren, er trägt gemäss dem Bericht aber die volle administrative Verantwortung. Die Verstösse seien gestützt auf einen bewussten Entscheid des ESTV-Direktors erfolgt. Dessen Aufgaben übernimmt interimistisch sein Stellvertreter Samuel Tanner. (pet, sda)
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