Ausnahmen für Transport gefährlicher Güter
Ausnahmsweise auch mit gefährlichen Gütern durch den Strassentunnel (key)
Sattelzüge mit gefährlichen Gütern erhalten einmal pro Tag in beide Richtungen ein Zeitfenster, um den Strassentunnel in einem Konvoi zu durchqueren. Aus Sicherheitsgründen muss sich der übrige Verkehr gedulden; es kommt jeweils zu kurzen Tunnel- und Strassensperrungen.
Lässt das Verkehrsaufkommen die Sperrung des Tunnels nicht zu, erhalten die Camions die Erlaubnis, über den Pass zu fahren - ebenfalls im Konvoi. Die Ausnahmeregelung für den Transport gefährlicher Güter kann ab Donnerstag umgesetzt werden. Es gelten allerdings strenge Auflagen. Ausserdem müssen die Transporteure ihre Fracht anmelden. (sda,mz)
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