Neue Regeln bei der Einbürgerung
Bewerberinnen und Bewerber für den Schweizer Pass sehen sich in Basel ab 1. Juli mit neuen Einbürgerungsregeln konfrontiert. (Keystone)
Über die neuen Regelungen bei der Einbürgerung in Basel haben am Donnerstag die Basler Bürgergemeinde und das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) informiert.
Erhöhte Anforderungen an Sprachkenntnisse
Im Vordergrund stünden die erhöhten Anforderungen an die Sprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber, teilten Bürgergemeinde und JSD mit. So haben Gesuchstellerinnen und -steller nicht nur mündliche, sondern auch schriftliche Sprachfähigkeiten nachzuweisen - so wie es das Basler Stimmvolk letzten Herbst beschlossen hat. Ihre Sprachkenntnisse dokumentieren Einbürgerungswillige nicht mehr in einem Gespräch, sondern in einer so genannten Sprachstandardanalyse.
Die Präsidentin der Einbürgerungskommission, Bürgerrätin Sonja Kaiser, erklärt: «Einbürgerungswillige müssen in der Lage sein, beispielsweise eine Ferienpostkarte zu schreiben - oder sie müssen auf Aussagen reagieren können, sodass klar wird: Sie haben verstanden.»
Nur noch zweijähriger Wohnsitz nötig
Einbürgerungswillige müssen im Kanton Basel-Stadt ab 1. Juli nur noch einen zweijährigen Wohnsitz in den Gemeinden Basel, Riehen oder Bettingen nachweisen können, um einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können.
Bislang war ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren im Kanton und drei Jahren in der Wohnsitzgemeinde erforderlich. Weiterhin müssen Bewerberinnen und Bewerber für den Schweizer Pass vor der Einbürgerung mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben - so sieht es die Vorschrift des Bundes vor. Über die Änderung in Basel-Stadt hat der Grosse Rat im Februar 2012 entschieden.
Regierung entscheidet alleine
Und schliesslich entscheidet ab 1. Juli der Basler Reegierungsrat in alleiniger Kompetenz über Einbürgerungen auf kantonaler Ebene; der Grosse Rat wird also in Zukunft keine Einbürgerungen mehr vornehmen. Diese Neuerung hat das Basler Stimmvolk im letzten Herbst beschlossen. (gw)
