• Programm
  • Nachrichten
  • Über uns
  • SRF Shop
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Spiele
  • Themen
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Dossiers zu «Schweiz»
    • Kontroverse um neue Kampfjets
    • Der Einstieg in den Atomausstieg
    • Abstimmung vom 25. November
    • Schweiz sucht Wege in der Klima- und Energiepolitik
    • Abstimmung vom 23. September
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop

Sie befinden sich auf einer archivierten Webseite von Schweizer Radio DRS.
Den aktuellen Webauftritt von Schweizer Radio und Fernsehen finden Sie auf www.srf.ch

Mittwoch, 4.7.2012

Sex mit Prostituierten unter 18 ist strafbar

Freier von minderjährigen Prostituierten sollen bestraft werden. Bis jetzt war in der Schweiz Sex mit minderjährigen Prostituierten nicht strafbar. Die Schweiz erfüllt damit nun die Bestimmungen der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung.

Freier von Prostituierten unter 18 werden gebüsst. (Keystone)

Die Schweiz ist eines der wenigen Ländern Europas, in welchem käuflicher Sex mit 16- und 17-Jährigen nicht strafbar ist. Dies soll sich ändern: Der Bundesrat hat die Botschaft zum Beitritt zur Konvention und zur dafür notwendigen Revision des Strafgesetzbuches verabschiedet, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilt. Diese weicht inhaltlich nicht vom unumstrittenen Vernehmlassungsentwurf ab.

Die Europaratskonvention will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, namentlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen zu bestrafen.

Die Schweiz hat die Konvention am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Da sie die meisten Anforderungen erfüllt, müssen nur einzelne Strafgesetz-Artikel verschärft werden. So macht sich heute ein Freier nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist und er selbst mehr als drei Jahre älter ist.

Minderjährige Prostituierte bleiben straffrei
Künftig müssen Freier mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, wenn sie die sexuellen Dienste von Minderjährigen in Anspruch nehmen. Die minderjährigen Prostituierten selber bleiben straffrei.

Strafbar wird auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger: Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft. Als Täter kommen aber auch Familienmitglieder oder Freunde in Frage.

Kinderpornografie: Kein Ausweichen mehr möglich
Künftig sollen Kinder und Jugendliche bis 18-jährig zudem vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden.

Dabei lässt der angepasste Gesetzesartikel kaum Spielraum: Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Minderjährigen zum Inhalt haben, «herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt», kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Auch ein Konsument solcher Gegenstände oder Vorführungen muss künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Unter Strafe wird schliesslich auch gestellt, wer Minderjährige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken.

Internet-Bekanntschaften
Der Bundesrat verzichtet darauf, einen neuen Straftatbestand wegen «Grooming» zu schaffen. Es geht dabei um das Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, dieses Tun unter Strafe zu stellen, wenn der Kontaktaufnahme konkrete Handlungen für ein Treffen folgen.

Das ist in der Schweiz aber gemäss Bundesgericht bereits strafbar. Auch in Sachen Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Diese fallen zum grossen Teil in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Beitritt zur Konvention keine oder nur geringe Änderungen der kantonalen Rechtsgrundlagen erfordert. (basn, sda)

Beitrag weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Freitag, 4.6.2010

Prostitution von unter 18-Jährigen verbieten

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder in Europa, in welchen die Prostitution ab 16 Jahren erlaubt ist. Das soll bald aufhören, hat der Bundesrat beschlossen.  Mehr


Verantwortlich für diesen Beitrag:

news.online


Mehr zu den Stichwörtern:

  • Prostitution
  • Sexgewerbe

Schnellsuche:
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SRF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft