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Freitag, 6.7.2012

Haftstrafe für ehemalige deutsche RAF-Terroristin

Im wohl letzten Prozess gegen linksextreme Terroristen im Deutschland der 70er-Jahre ist das Urteil gefallen: Vier Jahre Gefängnis für die frühere RAF-Terroristin Verena Becker - wegen Beihilfe zum Anschlag auf den damaligen obersten Staatsanwalt Siegfried Buback.

Die deutsche Ex-Terroristin Verena Becker mit ihren Anwälten am Prozess. (Keystone)

Urteil im RAF-Monsterprozess

Die deutsche RAF-Terroristin Verena Becker muss vier Jahre ins Gefängnis. Wegen Beihilfe zu einem Mordanschlag, der 35 Jahre zurückliegt. Über ein Strafverfahren, das ein Stück jüngerer deutscher Geschichte hätte aufklären sollen.

Beitrag aus Echo der Zeit vom Freitag, 6.7.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker der Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 schuldig gesprochen. Die Richter verurteilten die 59Jährige zu vier Jahren Haft. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als abgegolten.

Generalbundesanwalt Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der linksextremen Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe in ihrem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren nicht klären.

Linsextreme Terror-Welle
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe gefordert: Becker habe innerhalb der RAF eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für den Mordanschlag gespielt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung bestritten.

Deutschland erschütterte in den späten 1970er-Jahren eine Welle von Gewalttaten der linksextremen Rote-Armee-Fraktion. Verena Becker sass wegen anderer Delikte der RAF bereits im Gefängnis. (smus, dpa)

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