Steuerabkommen behindert Deutschland
Eveline Widmer-Schlumpf und Wolfgang Schäuble bei der Unterzeichnung des Abkommens. Das Abkommen würde die Steuerhinterziehung unterbinden – zusätzlich auch die Auswertung illegal erworbener Daten. (Keystone Archiv)
Noch ist das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland nicht in Kraft. Denn das würde solche Fälle klar behandeln.
Der Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Mario Tuor, will zwar die Hausdurchsuchungen in Deutschland nicht kommentieren. Den Grund kann er jedoch nicht nachvollziehen. «Im Steuerabkommen mit der Schweiz werden diese Finanzprodukte explizit geregelt und künftig besteuert», sagt er der «Tagesschau».
Das Steuerabkommen muss in Deutschland jedoch noch durch das Parlament absegnet werden. Während es in der Länderkammer, dem Bundesrat, knapp werden könnte, ist die Zustimmung im Bundestag fast sicher. Im Bundesrat verfügen die linken Oppositions-Parteien über eine Mehrheit. Sie lehnen die ausgehandelten Regelungen nachdrücklich ab. Im Herbst ist erst das endgültige Votum zu erwarten.
Mit Abkommen: Daten-Auswertung verboten
Auch wenn das Steuerabkommen in der Länderkammer nicht unumstritten ist, rechnen die Behörden dennoch damit, dass es durchkommt. Der Grund ergibt sich aus dem Steuerabkommen selbst, wie der deutsche Steueranwalt Thomas Koblenzer zu «SF Online» sagt.
«Der Ankauf von Daten ist nach deutschem Strafrecht strafbar, auch wenn die Politik etwas anderes behauptet. Tritt das Abkommen mit der Schweiz in Kraft, wird zusätzlich die Auswertung solcher Daten zum Straftatbestand.» Das sei im Abkommen so geregelt.
Federführend in der Aufdeckung der Steuerhinterziehung zeigt sich erneut das Land Nordrhein-Westfalen. Sein Finanzminister Norbert Walter-Borjans macht ordentlich Druck auf die deutschen Steuersünder. Laut Koblenzer will Borjans die Steuerflüchtlinge erwischen, bevor sie sich mit einer allfälligen Abgeltungsteuer in die Steueramnestie flüchten können.
Abkommen legalisiert Schwarzgeld
Diese Interpretation stützen auch Informationen des «Handelsblatts». Anbieter der in Verruf geratenen Bermuda-Produkte glauben an deren Zukunft. Denn über die im Abkommen vorgesehene pauschale Nachversteuerung von Schwarzgeldern finden ihre Eigentümer den Weg zurück in die Steuerlegalität.
Die Versicherungslösungen können dann helfen, weiterhin – diesmal legal – Steuern zu sparen. Die Erträge bleiben dann während der Laufzeit der Versicherung von der Abgeltungsteuer befreit. (basn, sf)
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