• Programm
  • Nachrichten
  • Über uns
  • SRF Shop
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Spiele
  • Themen
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop

Sie befinden sich auf einer archivierten Webseite von Schweizer Radio DRS.
Den aktuellen Webauftritt von Schweizer Radio und Fernsehen finden Sie auf www.srf.ch

Montag, 23.7.2012

Auch Weltenbummler müssen Steuern zahlen

Wer sich als Weltenbummler verabschiedet, bleibt in der Schweiz steuerpflichtig. Dies hat das Bundesgericht im Fall eines Ehepaars aus Münchenstein entschieden. Das Ehepaar muss nun Steuern nachzahlen.

Wer auf Weltreise geht muss gut rechnen: Die Steuerpflicht bleibt bestehen (colourbox)

Im Januar 2005 meldete sich der Ehemann auf der Gemeindeverwaltung in Münchenstein ab. Als neuen Wohnistz gab er «Weltenbummler» an. Seine Ehefrau blieb indes in Münchenstein. Im Jahr darauf verlangt die Baselbieter Steuerverwaltung jedoch den vollen Steuerbetrag - Vermögen und Einkommen beider Ehepartner wurden eingerechnet.

Kantonsgericht hiess Rekurs gut
Dagegen erhob die Ehefrau Rekurs und erhielt vom Baselbieter Kantonsgericht teilweise recht. Schlussendlich landete der Fall jedoch vor dem Bundesgericht, weil die Eidgenössische Steuerverwaltung keine Freude an dem Entscheid des Baselbieter Gerichts hatte und nicht auf die Bundessteuern für das Jahr 2005 verzichten wollte.

Wohnsitz bleibt auch für Weltenbummler
Das Bundesgericht entschied nun im Sinne der Eidgenössischen Steuerverwaltung und gegen das Ehepaar aus Münchenstein: Der Wohnsitz und damit auch die Steuerpflicht bleibt solange bestehen, bis sich der Betroffene an einem neuen Wohnort offiziell angemeldet hat.

Steuern nachzahlen
Weiter begründet das Bundesgericht seinen Entscheid damit, dass der 62-jährige Weltenbummler im Fall einer Krankheit oder finanziellen Engpässen sicher nicht «auf Reisen» oder «auf hoher See» bliebe. Zudem sei der Mann in der Schweiz krankenversichert und nehme andere Dienstleistungen in seiner Heimat in Anspruch wie Kreditkarte oder Bankkonto. Das Ehepaar muss nun die Bundessteuern für das Jahr 2005 - um die es im diesem Fall ging - nachzahlen. (ern)

Beitrag weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Beitrag
Hören (1:25)

Verantwortlich für diesen Beitrag:

Benedikt Erni


Schnellsuche:
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SRF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft