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Mittwoch, 8.8.2012

Einreisesperre für Ex-RAF-Terrorist aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einreisesperre gegen das frühere RAF-Führungsmitglied Christian Klar aufgehoben. Das Bundesamt für Polizei muss auf Basis der heutigen Situation über eine allfällige neue Sperre gegen den 60- Jährigen entscheiden.

Christian Klar wurde 2011 als Zeuge zu einem Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgeboten. (reuters)

Die Bundesanwaltschaft hatte 1988 eine unbefristete Einreisesperre gegen Klar verhängt, weil er ein Sicherheitsrisiko darstelle. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde Klars gutgeheissen, die Einreisesperre aufgehoben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung ans Bundesamt für Polizei (Fedpol) zurückgegeben.

1985 war Klar für seine Taten als Mitglied der deutschen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) vom Oberlandesgericht Stuttgart zu mehrfacher lebenslanger Haft verurteilt worden.

2008 aus Haft entlassen
Klar war unter anderem an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, von Vorstandssprecher der Dresdner Bank Jürgen Ponto und von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer beteiligt gewesen. Ab 1977 bis zu seiner Festnahme 1982 galt Klar als Kopf der RAF und war der meistgesuchte Terrorist Deutschlands.

Mitgeteilt wurde Klar die Einreisesperre vom Bundesamt für Polizei erst 2009, nachdem er ein Jahr zuvor bedingt aus der Haft entlassen worden war. Er erhob anschliessend Beschwerde, weil ihm der Entscheid über die Sperre 1988 nicht zugestellt worden sei und er keine Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten habe.

Neue Sach- und Rechtslage
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Ex- Terroristen nun gutgeheissen, die Einreisesperre aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung ans fedpol zurückgeschickt. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. Die Richter in St. Gallen kommen zum Schluss, dass das rechtliche Gehör Klars verletzt worden ist.

Eine umfassende Neubeurteilung drängt sich laut Gericht zudem wegen der mittlerweile völlig neuen Sach- und Rechtslage auf: Die letzte Straftat Klars liege über 30 Jahre zurück und seine Haftentlassung sei erfolgt, weil er keine Gefahr mehr darstelle. Zudem könne er sich als EU-Bürger auf das Freizügigkeitsabkommen berufen.

Überfall an der Zürcher Bahnhofstrasse
Die Verhängung eines erneuten Einreiseverbotes würde gemäss Bundesverwaltungsgericht ein persönliches Verhalten von Christian Klar voraussetzen, das «eine hinreichend schwere und gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung» darstellt. Nur zur Abschreckung anderer Personen wäre die Sperre nicht zulässig.

In der Schweiz hatte Klar 1979 mit Komplizen eine Filiale der Schweizerischen Volksbank an der Bahnhofstrasse in Zürich überfallen und rund 548'000 Franken erbeutet. Auf der Flucht durch die Innenstadt waren bei Schusswechseln eine Frau getötet sowie eine Wagenbesitzerin und zwei Polizisten verletzt worden. (lin, sda)

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Gegen den Willen der Polizei und mit Segen des Gerichts. (Sascha Buchbinder, 8.8.2012)
Hören (3:32)

Freitag, 6.7.2012

Haftstrafe für ehemalige deutsche RAF-Terroristin

Im wohl letzten Prozess gegen linksextreme Terroristen im Deutschland der 70er-Jahre ist das Urteil gefallen: Vier Jahre Gefängnis für die frühere RAF-Terroristin Verena Becker - wegen Beihilfe zum Anschlag auf den damaligen obersten Staatsanwalt Siegfried Buback.  Mehr


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