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Letztes Update: Mittwoch, 15.8.2012

Abkommen zur Erbschaftsbesteuerung in der Kritik

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates kritisiert das neue Erbschaftssteuerabkommen, das die Schweiz mit Frankreich ausgehandelt hat. Eine Kündigung des geltenden Abkommens von Seiten Frankreichs würde die Mehrheit der Kommission in Kauf nehmen.

Kommissionspräsident Christophe Darbellay äussert sich nach den Beschlüssen der Nationalratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) betreffend dem Finanzplatz Schweiz. (Keystone)

Das neue Abkommen, auf das sich die Schweiz und Frankreich im Grundsatz geeinigt haben, sorgte in den vergangenen Wochen vor allem in der Westschweiz für Diskussionen. Frankreich möchte es reichen Franzosen damit erschweren, in der Schweiz der französischen Erbschaftssteuer auszuweichen.

Aus Sicht der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) ist das Abkommen einseitig zum Vorteil Frankreichs. Die Mehrheit der Kommission wolle lieber kein Abkommen als ein schlechtes, sagte Kommissionspräsident Christophe Darbellay. Abgestimmt hat die Kommission allerdings nicht.

Drohung aus Frankreich
Es geht um das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern (DBA). Frankreich hatte laut Darbellay erst am 28. Juni damit gedroht, dieses einseitig zu kündigen, falls die Schweiz sich nicht auf Verhandlungen einlasse. Daraufhin nahm der Bund Verhandlungen auf.

Die kantonalen Finanzdirektoren hatten das neue Abkommen ebenfalls kritisiert. In einer Stellungnahme schrieben sie, sie sähen die Steuerhoheit der Schweiz bedroht. Dennoch zeigten sie sich einverstanden mit der Revision.

Aus ihrer Sicht wäre eine Kündigung des geltenden Abkommens schlimmer, da damit in der Schweiz lebende Franzosen bei Erbschaften unter Umständen doppelt besteuert würden.

Mehr Steuern für Franzosen
Die Details zum Abkommen sind noch nicht bekannt. Durchgesickert ist jedoch, dass Erben von Immobilien in Frankreich künftig auch dann nach französischem Recht besteuert werden sollen, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat.

Heute bezahlen die Erben in einem solchen Fall die Erbschaftssteuern in der Schweiz - sofern der Wohnkanton überhaupt Erbschaftssteuern kennt. In jedem Fall bezahlen sie einen Bruchteil dessen, was sie dem französischen Staat abgeben müssten.

Die Wirtschaftskommission diskutierte am Dienstagnachmittag mit Eveline Widmer-Schlumpf auch über andere Steuerthemen, unter anderem über den angeblichen Abfluss deutscher Gelder auf Schweizer Konten nach Singapur. Für einen solchen Kapitalabfluss gebe es keine Anzeichen, sagte Darbellay. (basn, sda)

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Das Steuerabkommen mit Frankreich steht unter keinem guten Stern. (Dominik Meier, 15.8.2012).
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