Bundesrat sagt Ja zum Fluglärm-Staatsvertrag
Für die Schweiz bringt der neue Staatsvertrag mit Deutschland mehr Fluglärm als bisher. (Reuters)
- Montag, 26.11.2012: Staatsvertrag: Schweiz zu Gesprächen bereit
- Donnerstag, 15.11.2012: Beim Flughafenbetrieb schaut jede Region für sich
- Samstag, 20.10.2012: Deutschland will Fluglärm-Vertrag scheitern lassen
- Dienstag, 4.9.2012: Flugverkehr-Staatsvertrag unterzeichnet
- Mittwoch, 22.8.2012: Berlin segnet Vertrag ab
Die Unterzeichnung des Abkommens über die Flugbewegungen über deutsches Gebiet im An- und Abflug nach und von Zürich-Kloten ist für September geplant. Dies teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit. Damit der Vertrag in Kraft tritt, müssen ihn danach aber noch die eidgenössischen Räte und der deutsche Bundestag ratifizieren.
Anfang Juli hatten sich die Verhandlungesdelegationen der Schweiz und Deutschlands nach jahrelangem Seilziehen auf den Inhalt des Abkommens geeinigt.
Mehr Fluglärm über Schweizer Gebiet
Für die Schweiz bedeutet der Vertrag mehr Fluglärm: Anflüge am Abend sollen künftig drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden dürfen, nämlich bereits ab 18 Uhr.
Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Zudem können Flugzeuge werktags bereits eine halbe Stunde früher als heute Zürich über Süddeutschland anfliegen, nämlich bereits um 6.30 Uhr.
20'000 Flüge umlagern
Wie die Lasten in der Schweiz verteilt werden sollen, ist noch offen. Bis 2020 müssen laut Verkehrsministerin Doris Leuthard rund 20'000 Anflüge umgelagert werden. Ein Drittel der An- und Abflüge soll dann über der Schweiz stattfinden.
Als mögliche Option in der Vereinbarung enthalten ist der umstrittene gekröpfte Nordanflug. Dabei fliegen die Flugzeuge beim Anflug nach Zürich entlang des Rheins auf Schweizer Gebiet, bevor sie in die Anflugschneise nach rechts eindrehen.
Leuthard zeigte sich im Juli mit dem Verhandlungsresultat «mittel zufrieden». Es handle sich um einen fairen Vertrag, beide Seiten seien an die Grenzen ihrer Kompromissbereitschaft gegangen. (pet, sda)
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