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Dienstag, 4.9.2012

Sozialhilfebezüger müssen sich mehr gefallen lassen

Sozialhilfebezüger im Kanton Bern müssen sich künftig mehr gefallen lassen und für mehr Transparenz sorgen: Das Bundesgericht beurteilt das neue Sozialhilfegesetz des Kantons als verfassungskonform und weist eine Beschwerde aus linken Kreisen ab.

Das verschärfte Berner Sozialhilfegesetz ist vom Bundesgericht abgesegnet worden. (Keystone)

Das Bundesgericht befasste sich am Dienstag mit umstrittenen Regelungen im bernischen Sozialhilfegesetz. Dabei ging es unter anderem darum, dass Sozialhilfebezüger den Sozialdiensten eine Vollmacht zur Informationsbeschaffung erteilen müssen.

Damit verstosse das kantonale Gesetz gegen Bundesrecht, befanden der Berufsverband der Sozialen Arbeit, Avenir Social, und weitere Organisationen. Sie zogen die Gesetzesänderung vors Bundesgericht. Die Kritiker sprachen von Schnüffel-Vollmachten, die gegen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre verstiessen. Solche Regelungen seien untauglich, denn sie schafften Misstrauen und erhöhten den Druck auf die Betroffenen.

Partner, Vermieter und Arbeitgeber müssen Auskunft geben
Umstritten war weiter, dass Personen, die in einer Hausgemeinschaft mit Sozialhilfesuchenden leben, Auskunft über diese erteilen müssen. Auch wer Sozialhilfebezügern eine Wohnung vermietet oder Arbeit gibt, ist auskunftspflichtig.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab. In Teilen ist es erst gar nicht darauf eingetreten. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Änderungen im Berner Sozialhilfegesetz verfassungsmässig sind.

«Keine Sternstunde der Gesetzgebung»
Auch wenn das Bundesgericht schliesslich die Beschwerde abwies, gerade mit Lob überschüttet wurde der Kanton Bern vom obersten Gericht nicht. Der Präsident der I. Sozialrechtlichen Abteilung betonte, die Revision sei in der Tat «keine Sternstunde der Gesetzgebung». Andere Kantone hätten wesentlich schlankere und besser formuliertere Lösungen gefunden. In dem Berner Gesetz erkenne man die Furcht vor Sozialhilfemissbrauch. Er habe deshalb durchaus auch ein wenig Verständnis für die Kritiker der Gesetzesrevision.

Das Berner Kantonsparlament hatte die Gesetzesänderung im Januar 2011 verabschiedet. Ein Referendum scheiterte, sodass die Kritiker der Gesetzesänderung ihren Kampf von der politischen auf die juristische Ebene verlegten. (liec, sda)

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Verantwortlich für diesen Beitrag:

Matthias Haymoz


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