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Dienstag, 11.9.2012

Kantonaler Impfzwang in Notlagen

Die Kantone sollen Impfungen für bestimmte Berufsgruppen für obligatorisch erklären können, sofern eine erhebliche Gefahr besteht. Noch nicht festgelegt ist, wer die epidemiebedingten Kosten übernehmen soll.

Für gewisse Berufsgruppen sollen Impfungen für obligatorisch erklärt werden können. (Keystone)

Impfobligatorium nur bei «erheblicher Gefahr»

Beitrag aus Rendez-vous vom Dienstag, 11.9.2012, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

Mit 88 zu 78 Stimmen hat der Nationalrat entschieden, die Revision des Epidemiegesetzes anzunehmen. Dadurch wird festgelegt, dass die Kantone, wenn nötig, für bestimmte Berufsgruppen ein Impfobligatorium einführen können

Er folgte damit dem Bundesrat, dem Ständerat und der bürgerlichen Kommissionsminderheit. Die Kommissionsmehrheit - und mit dieser auch die Fraktionen von SP und GLP - hätte den bisherigen Nationalratsbeschluss bevorzugt, welcher den Kantonen lediglich ein Empfehlungsrecht zugestehen wollte. In dieser Frage gespalten war die SVP-Fraktion.

Es gebe keinen Grund, den Kantonen bisherige Kompetenzen wegzunehmen, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) namens der Minderheit. Es sei nie zu Missbrauch gekommen. Darüber hinaus gebe es Situationen, in denen schnell gehandelt werden müsse. Den Kantonen die Ausrufung des Impfobligatoriums für bestimmte Berufsgruppen zu ermöglichen, sei somit sinnvoll.

Auch Gesundheitsminister Alain Berset sagte, er sehe keinen Grund, weshalb Bewährtes geändert werden sollte. Die Kantone hätten bisher immer Augenmass bewiesen.

Wer soll bezahlen?
Nach wie vor uneinig sind sich National- und Ständerat in der Frage der Kostenverteilung für epidemiebedingte Vorkehrungen im internationalen Personenverkehr. Auch hier obsiegte die bürgerliche Kommissionsminderheit mit 89 zu 82 Stimmen, welche alle Kosten dem Bund übertragen will, da die entsprechenden Massnahmen im öffentlichen Interesse lägen. Die Kommissionsmehrheit sowie die Fraktionen der SP und der GLP wollten die Reiseunternehmen an den Kosten beteiligen.

Zurück in den Ständerat
Mit diesem Entscheid besteht zum Ständerat eine letzte Differenz, weshalb die Vorlage nochmals in die kleine Kammer muss.

Mit der Revision soll das alte Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 ersetzt werden. Die Schweiz will sich damit besser wappnen gegen übertragbare Krankheiten wie die Lungenkrankheit Sars oder die Schweinegrippe. (lin, sda)

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