Keine Einigung über Höhe der Cannabis-Busse
Kommen künftig ohne Anzeige davon: Volljährige Cannabis-Konsumenten, die eine begrenzte Menge an Haschisch oder Marihuana bei sich haben. (Keystone)
Im Grundsatz sind sich National-und Ständerat einig: Wer über 18 Jahre alt ist und Cannabis konsumiert, wird in der Schweiz nur noch mit einer Busse bestraft. Anzeigen und Strafverfahren fallen weg.
Eine Differenz gibt es allerdings noch in der Höhe der Busse. Der Ständerat hält 100 Franken für richtig. Der Nationalrat hat sich erneut für 200 Franken ausgesprochen.
Ein Zeichen setzen
Für die höhere Busse sprach sich im Rat unter anderen Andrea Geissbühler, Polizistin und SVP-Nationalrätin aus. Es gehe hier ja nicht um Erwachsene, die ab und zu daheim kiffen würden, diese würden von der Polizei nie behelligt. Es gehe um die Schwächsten in der Gesellschaft. Probleme machten vor allem die 19 bis 25-Jährigen. Hier sei es wichtig ein Zeichen zu setzen, erklärte Geissbühler.
Die Befürworter der tieferen Busse warnten vor allem vor der Bürokratie, die entstehen könnte, wenn die Busse nicht direkt vor Ort eingezogen werden könne. Es erleichtere allen die Arbeit, wenn die Bürokratie eingeschränkt werde, sagte Jacqueline Fehr (SP)
Relativ knapp, mit 91 zu 82 Stimmen, hielt der Nationalrat an den 200 Franken fest.
Seit Jahren ein Politikum
Der Umgang mit dem Konsum von Cannabis hat die Schweiz in den vergangenen Jahren wiederholt beschäftigt. Im Sommer 2004 war im Parlament eine Vorlage des Bundesrates gescheitert, der den Cannabiskonsum entkriminalisieren wollte. Der Nationalrat lehnte es ab, auf das revidierte Betäubungsmittelgesetz überhaupt einzutreten.
Vier Jahre später, im November 2008, scheiterte an der Urne die «Hanf-Initiative» eines überparteilichen Komitees. Die Volksinitiative verlangte ebenfalls Straffreiheit für den Cannabiskonsum.
Die nun beschlossene Lösung mit Bussen statt Anzeigen und Strafverfahren geht auf eine parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion zurück. Diese Art der Sanktionierung kennen heute bereits einige Kantone. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat. (luek;prus, sda)
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