Ja zu Innovationspark mit mehreren Standorten
Innenminister Berset setzt sich – beobachtet von Wirtschaftsminister Schneider-Ammann – für die Vorlage ein. (Keystone Archiv)
Die Landwirtschaft, die Asyl- und die Steuerpolitik: Diese drei Dauerbrenner beschäftigten die Räte auch in der Herbstsession. Daneben ging es um weitere heisse Eisen, wie etwa das gemeinsame Sorgerecht oder das Präventionsgesetz.
Die Schweiz soll einen Innovationspark erhalten, der auf mehrere Standorte verteilt ist, die untereinander vernetzt sind und mit den Hochschulen zusammenarbeiten. Der Ständerat ist am Dienstag bei der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes weitgehend der grossen Kammer gefolgt. Diese hatte den Innovationspark als nationalen Effort zur Standortförderung im Frühling klar befürwortet.
Minderheit warnt vor Zersplitterung
Die Anzahl Standorte gab beim künftigen Innovationspark und seinen potenziellen Ablegern auch in der Ständeratsdebatte am meisten zu reden. So wollte ein Minderheitsantrag die Verteilung auf mehr als einen Standort nur als Möglichkeit festschreiben.
Joachim Eder wies diesbezüglich auf die Gefahr hin, das nationale Projekt mit internationaler Ausstrahlung könnte sich in lokale Innovationsparks zersplittern. So hätten bereits zehn Kantone und eine Stadt ihre Vorstellungen zum Besten gegeben, die Begehrlichkeiten seien vorhanden. «Wir wollen aber keine Standort-Inflation, die Eintrittshürde für Standorte muss hoch sein», betonte der Zuger FDP-Politiker. Man traue der Regierung zu, dass sie unter Berücksichtigung der Regionen richtig entscheiden könne.
Werner Luginbühl (BDP/BE) hielt dagegen, auch der Mehrheitsantrag garantiere die etappierte Realisierung des Innovationsparks. Man könne mit einem Standort beginnen.
Innenminister Alain Berset betonte, dass die Vision des Bundesrats mit beiden Formulierungen verwirklicht werden könne. Der Mehrheitsantrag spreche von mehreren Standorten. Für ihn bedeute dies «mindestens zwei», sagte Berset.
Stichentscheid des Präsidenten
Bei der entscheidenden Frage, ob der Innovationspark auf mehrere Standorte verteilt werden muss oder kann, entstand schliesslich eine Patt-Situation mit 21 zu 21 Stimmen. Mit Stichentscheid von Präsident Hans Altherr obsiegte die Mehrheit für einen auf mehrere Standorte verteilten Innovationspark.
In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesvorlage mit 39 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Sie geht nun mit geringen Differenzen zurück an den Nationalrat. Auch dieser verlangt die Verteilung des Innovationsparks auf mehrere Standorte, und zwar «von Anfang an» und zur «Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Regionen». (bru)
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