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Dienstag, 18.9.2012

Tinners müssen wohl nicht mehr ins Gefängnis

In der Tinner-Affäre um den Schmuggel von Atomwaffen-Know How ist die Anklageschrift veröffentlicht worden. Der Vater und dessen zwei Söhne Tinner sollen  schuldig gesprochen werden, müssen aber nicht mehr ins Gefängnis. Sie waren Teil des pakistanischen Khan-Netzwerks.

Mit dem Vater der pakistanischen Atombombe, Abdul Kadeer Khan (Bild Mitte), haben die Tinners zusammengearbeitet. (Reuters)

Angeklagt der Verbreitung von Atomwaffen

Beitrag aus Rendez-vous vom Dienstag, 18.9.2012, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

Der Fall Tinner im Zeitraffer

Die Fall Tinner ist lang und verworren. Die Gebrüder Urs und Marco Tinner und deren Vater Friedrich werden beschuldigt, zum Atomschmuggel-Netzwerk des «Vaters der pakistanischen Atombombe», Abdul Qadeer Khan, gehört zu haben.  Mehr

Von Tessin-Korrespondent Alexander Grass

Das Bundesstrafgericht verhandelt nächste Woche über die Anklage in der Atomschmuggeläffare gegen Friedrich Tinner und seine beiden Söhne. In der Anklageschrift wird den dreien vorgeworfen, gegen das Kriegsmaterialgesetz verstossen zu haben.

Doch geht es nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, muss keiner der Beschuldigten eine Freiheitsstrafe antreten. Die Strafe für den Vater wird bedingt verlangt und die zwei Söhne haben ihre Strafe schon in Untersuchungshaft abgesessen.

Bundesrat vernichtete die Akten
Was nun mit der Anklageschrift vorliegt, ist nur ein Teil eines ursprünglich viel umfangreicheren Verfahrens. Im Februar 2008 wurden fast alle Tinner-Akten geschreddert und verbrannt. Ohne Aktenvernichtung könnten die Kernwaffenpläne aus den Tinner Akten in falsche Hände geraten fürchtete der Bundesrat damals, die Schweiz stehe unter dem Druck der USA und der blosse Besitz der Pläne verstosse gegen das Atomwaffenverbot.

Der Bundesrat war davon ausgegangen, dass die Vernichtung des Beweismaterials zur Einstellung des Strafverfahrens führen würde. Es kam anders, die Staatsanwaltschaft hat nicht aufgegeben. Dank Beweismitteln der deutschen Generalbundesanwaltschaft und dank eines nachträglichen Aktenfundes wurde die Anklage neu aufgebaut. Die Anklageschrift beschreibt, wie Libyen unter Oberst Ghadhafi versucht hat ein illegales Atomwaffenprogramm aufzubauen.

Lieferungen aus Pakistan
Lieferant war das Netzwerk des Pakistaners Abdul Kadeer Khan, des Vaters der pakistanischen Atombombe.  Teil dieses Khan-Netzwerks waren wiederum die drei Beschuldigten, der Vater und dessen zwei Söhne Tinner.

Vater Friedrich Tinner war mit Khan seit 1975 im Atom-Geschäft. Er erstellte für die Pakistaner Konstruktionspläne von Gaszentrifugen, das sind zentrale Bausteine in jedem Kernwaffenprogramm. Ab 1993 und 1998 arbeiteten auch die beiden Söhne für das Khan-Netzwerk. Der eine als Kaufmann in der Schweiz, der andere war Werkstätten- und Fabrikleiter  in Dubai und Malaysia.

Illegales Atomwaffenprogramm Pakistans
Spätestens seit dem Atombombentest 1998 war klar, dass Pakistan ein illegales Atomwaffenprogramm aufgebaut hatte. Doch die Tinners lieferten weiter. Werkzeugmaschinen, Testmodule, Steuerungen, Bedienungsanleitungen, Konstruktionspläne: Alle dienten der Herstellung von waffenfähigem Uran.

In der Anklage nicht erwähnt sind die brisantesten Funde im Tinner Archiv: die Pläne für einen raketentauglichen atomaren Gefechtskopf. Und der Beitrag zu den illegalen Atomprogrammen in Pakistan, Nordkorea und Iran. Die zugehörigen Akten wurden vernichtet.

Zusammenarbeit mit der CIA
Strafmindernd wirkten die lange Verfahrensdauer und die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden – gemeint sind wohl die Internationale Atomenergieagentur IAEA und der US-Geheimdienst CIA. Aber auch die Tatsache dass die Beschuldigten den Sachverhalt auch dort anerkannten, wo er nach der Aktenvernichtung nicht mehr einwandfrei beweisbar war, könne strafmildernd ausgelegt werden, schreibt der Staatsanwalt.

Abgekürztes Verfahren
Was nächste Woche stattfindet, ist ein abgekürztes Strafverfahren. So ist der Abschluss der Tinner Affaire für die Beschuldigten ein glimpflicher – sie müssen keine zusätzliche Haftstrafe antreten. Und die Staatsanwaltschaft hat doch einen Schuldspruch erreicht. Das Nachsehen hat die Öffentlichkeit. Es gibt eine Gerichtsverhandlung ohne Zeugen, ohne Beweisverfahren und ohne Befragung der Beschuldigten. (lin;pet)

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Dienstag, 13.12.2011

Anklage und geheimes Verfahren im Fall Tinner

Die Bundesanwaltschaft hat sich mit Friedrich Tinner sowie seinen Söhnen Urs und Marco auf das Verfahren im mutmasslichen Atomschmuggel geeinigt. Die Einigung betrifft die Anklage und das Strafmass. Das Bundesstrafgericht muss den Handel noch gutheissen.   Mehr


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