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Dienstag, 18.9.2012

Bedingte Strafen im Hells Angels-Prozess

Der vor fast zehn Jahren lancierte Grossangriff der Bundesanwaltschaft gegen die Hells Angels hat zu drei bedingten Strafen geführt. Der Ex-Präsident der Zürcher Hells Angels wurde vom Bundesstrafgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Mitglieder der Hells Angels vor dem Strafgerichtshof in Bellinzona. (Archiv Keystone)

Bedingte Strafen für Hells Angels

Beitrag aus Echo der Zeit vom Dienstag, 18.9.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

Der hauptbeschuldigte frühere Präsident der Zürcher Hells Angels wurde vom Bundesstrafgericht in Bellinzona schuldig gesprochen, ebenso zwei weitere Mitglieder des Motorradclubs. Alle erhielten bedingte Strafen.

Der Ex-Clubpräsident musste den Club 2004 verlassen. Er wurde wegen bandenmässigen Drogendelikten, versuchter Erpressung sowie versuchter Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gesprochen und erhielt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von zwei Jahren. Zwei Mitangeklagte wurden ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt.

9800 Franken Genugtuung
Ein Lausanner Hells Angel wurde für seine Mithilfe bei den Marihuana-Transporten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Ein Deutschschweizer Hells Angel kassierte schliesslich eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken wegen versuchter Entführung und Freiheitsberaubung.

Gegen den vierten Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt. Ihm wurden 9800 Franken Genugtuung zugesprochen. Die vom Gericht ausgesprochenen Strafen liegen deutlich unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft (BA), die insbesondere für den Ex-Präsidenten eine unbedingte Strafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert hatte.

Die Verteidiger ihrerseits hatten für ihre Mandanten Freisprüche verlangt. Was die Drogenverurteilungen von zwei Beschuldigten betrifft, erachtete es das Gericht als erwiesen, dass sie drei Mal drogenfähigen Hanf im Hundertkilo-Bereich transportiert hätten.

Raubverfahren eingestellt
Die weiteren Schuldsprüche betreffen Taten, die letztlich nie ausgeführt wurden. So soll die Entführung eines Mannes geplant gewesen sein, der etwas über den Diebstahl und Verbleib der Harley-Davidson eines Hells Angels gewusst haben soll.

Der Mann erschien dann aber nicht am geplanten Treffen im zürcherischen Dällikon, worauf die angereisten Rocker unverrichteter Dinge abzogen. Die versuchte Schutzgelderpressung bei einem Bordellbesitzer betrifft schliesslich nur den Ex-Präsidenten.

Eingestellt hat das Gericht das Verfahren gegen drei Beschuldigte wegen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu einem Raub. Die Beteiligten hatten den ins Auge gefassten Überfall auf einen Geldtransporter abgeblasen, weil einer von ihnen bemerkt hatte, dass er von der Polizei beschattet wurde.

Motiv für Umkehr egal
Laut den Richtern in Bellinzona haben die Betroffenen das Vorhaben aus eigenem Antrieb nicht zu Ende geführt, womit die Strafbarkeit entfällt. Keine Rolle spiele dabei, ob das Motiv Angst vor möglicher Bestrafung war oder es moralische Bedenken waren.

Laut der BA-Sprecherin ist man von Seiten der Anklage mit der Beurteilung des Gerichts zufrieden. Insbesondere sei die BA befriedigt darüber, dass sich das Gericht klar zu Gunsten der Verwertbarkeit der Überwachungsmassnahmen geäussert habe.

Die BA hatte ihre Anklage über weite Teile auf umfangreiche Telefonabhörungen und Raumüberwachungen gestützt, die sie 2003 und 2004 bei den Hells Angels Zürich durchgeführt hatte. Valentin Landmann als Anwalt des Ex-Präsidenten hatte bei der Verhandlung vor zwei Wochen die Verwertbarkeit der Aufnahmen in Frage gestellt.

Keine kriminelle Organisation
Diese seien unter dem Anfangsverdacht gemacht worden, dass es sich bei den Zürcher Hells Angels um eine kriminelle Organisation handle. Die BA hatte diesen Ermittlungsansatz 2010 dann aber fallen lassen müssen, da er nicht erhärtet werden konnte.

Die BA hatte 2004 in einer grossangelegten und medienwirksam durchgeführten Aktion Hausdurchsuchungen und Verhaftungen vornehmen lassen. Schliesslich erhob sie nur gegen einzelne Exponenten des Motorradclubs Anklage. Eine erste Verhandlung gegen die vier Beschuldigten wurde im Herbst 2011 wegen des Beweismittelchaos' der BA vertagt. (lin;pet, sda)

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Gespräch
Hören (3:41)

Verantwortlich für diesen Beitrag:

Alexander Grass


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