Bundesrat will Bankgeheimnis weiter lockern
Kantonale Steuerbehörden sollen Zugang zu den Daten von mutmasslichen Steuerhinterziehern erhalten. (Keystone Archiv)
Die Kantone sollen nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Zugang zu Bankdaten erhalten. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Verfahren vereinheitlichen
Der Bundesrat will die Straftatbestände im Steuerstrafrecht und die Verfahren dazu – wie bei den indirekten Steuern – vereinheitlichen. Einheitlichkeit erhöhe die Rechtssicherheit, teilte die Eidgenössische Finanzverwaltung mit. Auch sollen die Straftatbestände inhaltlich gleich gestaltet werden.
Einheitliche Straftatbestände könnten dazu führen, dass Widerhandlungen stärker nach der Schwere der Tat beurteilt werden. Dabei sollen künftig die Kantone in Hinterziehungsverfahren Zugang zu Bankdaten erhalten. Dieser Schritt würde den Unterschied zwischen Steuerbetrug und - hinterziehung aufweichen und das Bankgeheimnis auch in der Schweiz lockern.
Kein Unterschied im Vergleich mit dem Ausland
In der internationalen Steueramtshilfe hat der Bundesrat den Unterschied zwischen Betrug und Hinterziehung bereits aufgehoben: Die Schweiz leistet auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe.
Die geplante Vereinheitlichung geht laut dem Bundesrat auf eine Motion des ehemaligen Zuger FDP-Ständerats Rolf Schweiger zurück. Dieser verlangte eine umfassende Revision des Steuerstrafrechts. Der Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung solle beibehalten werden, verlangte er. Allerdings solle stärker nach der Schwere des Delikts abgegrenzt werden.
Die Vorlage soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt werden und bis im Frühling vorliegen, teilte die Steuerverwaltung weiter mit. Weitere Anpassungen sollen die Ahndung von Steuerdelikten erleichtern.
SVP: Mit aller Kraft dagegen
Für die SVP ist absehbar, dass die Vereinheitlichung zu einer Aufweichung des Bankgeheimnisses führen wird. Dagegen will sie sich «mit aller Kraft zur Wehr setzen», wie sie in einer Mitteilung schreibt. Den Schutz der Bankkunden bezeichnet sie als «zentralen Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates». Wer bloss vergesse, etwas zu deklarieren, oder anderer Auffassung als die Steuerbehörden sei, dürfe nicht dem Generalverdacht betrügerischen Handelns ausgesetzt sein.
CVP: «Unverhältnismässig und inakzeptabel»
Steuerbetrug mit allen Formen der Hinterziehung auf eine Stufe zu stellen sei «unverhältnismässig und inakzeptabel», sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay. Nur für die schweren Fälle von Hinterziehung brauche es seine Lösung. Stattdessen mache der Bundesrat Zugeständnisse an die Kantone. Diese verlangen gleich lange Spiesse wie ausländische Steuerbehörden.
SP: Nicht weit genug
Für die SP ihrerseits geht der Bundesrat nicht weit genug. Sie verlangt in einer Stellungnahme eine entschiedene Abkehr von der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Der Bundesrat habe es verpasst, diese Frage endgültig zu klären. Es sei wichtig, dass das Bankgeheimnis in laufenden Strafverfahren aufgehoben werden könne und die Kantone damit punktuell Zugang zu Bankdaten erhielten. Damit werde den Schweizer Steuerbehörden gewährt, was den ausländischen Behörden seit Jahren zugestanden werde.
FDP: Keine Kriminalisierung
FDP-Präsident Philipp Müller ist nicht grundsätzlich gegen einen Umbau des Steuerstrafrechts. «Die Motion Schweiger verlangt aber explizit, dass die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung beibehalten wird», sagte Müller. Die Mitteilung des Bundesrates sei diesbezüglich unklar. «Wir wollen keine flächendeckende Kriminalisierung der Steuerzahlenden», erklärte Müller. (luek;pet, sda)
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