Urteil im Fall Tinner voraussichtlich am Dienstag
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona berät, ob es die Vereinbarung zwischen der Familie Tinner und der Bundesanwaltschaft akzeptiert. (Keystone Archiv)
Das Bundesstrafgericht entscheidet im Fall Tinner in einem abgekürzten Verfahren. Die Beschuldigten gestehen den ihnen angelasteten Sachverhalt der «Förderung der Herstellung von Kernwaffen» grundsätzlich ein. Sie haben sich im Gegenzug mit der Bundesanwaltschaft auf ein bestimmtes Strafmass geeinigt. Deshalb ist der Prozess vor dem Bundesstrafgericht nur von kurzer Dauer, das Urteil wird am Dienstag erwartet.
Kein Beweisverfahren
Das Gericht hat nur noch zu entscheiden, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens überhaupt angebracht ist und falls ja, ob der Handel mit der Bundesanwaltschaft abgesegnet werden kann. Ein Beweisverfahren findet nicht mehr statt.
Trotzdem verlangten die drei Richter am ersten Tag der Anhörung am Montag ausführlich Auskunft über die beruflichen Tätigkeiten und die finanzielle Situation der Tinners. So erzählte der 70-jährige Friedrich Tinner von seinen ersten Kontakten mit Abdul Qader Kahn, dem Vater der pakistanischen Atombombe. Ihm hat Vater Tinner über seine Firma im Kanton St. Gallen Elemente verkauft, die den Bau von Zentrifugen zur Urananreicherung ermöglichten.
Leben in bescheidenen Verhältnissen
Seine Söhne gaben an, in bescheidenen Verhältnissen zu leben. Mit Gelegenheitsjobs würden sie sich über Wasser halten. Urs Tinner sagte, er habe nach der Entlassung aus dem Gefängnis gesundheitliche Probleme bekommen. Geld verdiene er im Moment mit Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Aquarien.
Gemäss dem massgeschneiderten Deal mit der Bundesanwaltschaft soll Friedrich Tinner und seinen Söhnen Urs und Marco der Gang ins Gefängnis erspart bleiben. Laut der Anklage steht fest, dass ihre Zusammenarbeit mit US-Behörden dazu beigetragen hat, die Atomschmuggelaffäre aufzudecken.
Strafen durch U-Haft verbüsst
Aus der bereits veröffentlichten Anklageschrift geht hervor, dass sich der Staatsanwalt des Bundes, Peter Lehmann, mit dem geständigen Friedrich Tinner auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren geeinigt hat. Zudem soll Vater Tinner eine Geldstrafe von 780 Tagessätzen zu 90 Franken zahlen.
Für Sohn Urs Tinner ist eine unbedingte Freiheitsstrafe von 50 Monaten vorgesehen. Da dieser ab 2004 bereits 1536 Tage in Untersuchungshaft gesessen hat, würde er ebenso wenig wie sein Vater nochmals ins Gefängnis gehen müssen.
Marco Tinner, der zusätzlich eine Urkundenfälschung eingestanden hat, hat sich mit der Bundesanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von 41 Monaten und eine Geldstrafe geeinigt. Da er bereits 1237 Tage in Untersuchungshaft sass, bleibt auch ihm ein erneuter Gefängnisaufenthalt erspart. Alle drei sollen zudem gemeinsam für 400'000 Franken Verfahrenskosten gerade stehen.
Strafmilderung
Laut Anklage soll mit den beantragten Sanktionen den «ausserordentlichen Umständen» des Falles Rechnung getragen werden. Strafmindernd wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Tinners nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft ab 2003 mit nicht näher bezeichneten «amerikanischen Behörden» zusammengearbeitet haben sollen. (basn;pet, sda)
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