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Montag, 24.9.2012

Ständerat will Testphasen für neue Asylverfahren

Der Ständerat beharrt auf Testphasen für neue Asylverfahren. Dabei soll der Bundesrat auch vom Gesetz abweichen können. Die kleine Kammer sprach sich im Sinne der geforderten Beschleunigung der Verfahren für eine solche Regelung aus.

Das Parlament will die Asylverfahren beschleunigen. Schlafzimmer im Empfangs- und Verfahrenszentrum in Basel im August 2012. (Archiv Keystone)

Bei den Asylverfahren soll der Bundesrat neue Abläufe testen und dabei vom Gesetz abweichen können. Der Ständerat beharrt darauf, im Gesetz über die dringlichen Massnahmen in der Asylpolitik einen entsprechenden Artikel zu verankern.

Nun ist der Ball wieder beim Nationalrat. Dieser hatte es klar abgelehnt, dem Bundesrat die erforderlichen Kompetenzen zu erteilen. Die Mehrheit in der grossen Kammer sah darin eine fragwürdige «Carte blanche» für den Bundesrat.

Auch ein Teil des Ständerates wollte den Gesetzesartikel über die Testphasen streichen. Die Gesetzgebungskompetenz dürfe nicht an den Bundesrat delegiert werden, befand Stefan Engler (CVP/GR). Peter Föhn (SVP/SZ) warnte, der umstrittene Artikel könnte die gesamte Vorlage mit den dringlichen Massnahmen gefährden. Er kritisierte ausserdem, dass der Bundesrat die Idee mit den Testphasen «im allerletzten Moment» eingebracht habe.

Beschleunigung der Verfahren
Die Befürworter des Artikels betonten ihrerseits, es gehe um die von allen Seiten gewünschte Beschleunigung der Asylverfahren im Rahmen der nächsten Asylgesetzrevision. Dafür seien Tests nötig, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Ohne von den heutigen Gesetzen abzuweichen, seien solche aber nicht möglich.

Der Ständerat sprach sich schliesslich mit 23 zu 16 Stimmen dafür aus, an dem Gesetzesartikel festzuhalten. Die Testphasen sollen nach seinem Willen höchstens drei Jahre dauern. Dies beschloss er mit 21 zu 20 Stimmen.

Neue Regeln bereits ab Samstag
Was die übrigen dringlichen Massnahmen betrifft, sind sich die Räte bereits einig geworden. Über die Dringlichkeitsklausel werden sie noch explizit befinden, wenn alle Differenzen ausgeräumt sind.

Heissen die Räte die Vorlage dann in der Schlussabstimmung vom Freitag gut, können die Änderungen rasch in Kraft treten - laut Justizministerin Simonetta Sommaruga bereits am kommenden Samstag. Ein Referendum könnte erst nachträglich ergriffen werden.

Zu den dringlichen Massnahmen gehören die Zentren für renitente Asylsuchende. Weiter haben die Räte beschlossen, dass Asylsuchende künftig während bis zu drei Jahren in Bundesbauten untergebracht werden können, ohne dass Kanton und Gemeinde zustimmen. Ausserdem werden Wehrdienstverweigerer nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt, wobei die Einhaltung der Flüchtlingskonvention vorbehalten bleibt.

Nein zu längeren Fristen bei vorläufig Aufgenommenen
Der Ständerat beriet am Montagabend auch die Vorlage mit den nicht dringlichen Massnahmen in der Asylpolitik zu Ende. Dabei sprach er sich gegen etliche der vom Nationalrat beschlossenen Verschärfungen aus.

So will er nicht, dass vorläufig Aufgenommene erst nach sieben statt wie heute nach fünf Jahren um eine Aufenthaltsbewilligung ersuchen können. Mit 30 zu 8 Stimmen lehnte er den Antrag von This Jenny (SVP/GL) ab, in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen.

«Zu viel Weichspüler»
Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte den Rat zum Nein aufgerufen: «Wenn Sie dem zustimmen, arbeiten Sie gegen die Integration», warnte sie. Nach fünf Jahren werde nicht eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, sondern lediglich eine Prüfung vorgenommen.

Jenny bedauerte den Entscheid des Rates und beklagte, dieser verwende zu viel «Weichspüler». In der Folge zog er diverse Anträge zurück, weil diese ohnehin chancenlos gewesen wären. Der Ständerat lehnte es auch ab, dass Ehegatten und Kinder von vorläufig Aufgenommenen frühestens nach fünf statt wie heute nach drei Jahren im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz leben dürfen.

Weniger Sozialhilfe statt nur Nothilfe
Bereits zu Beginn der Herbstsession hatte sich der Ständerat dagegen ausgesprochen, dass Asylsuchende nur noch Nothilfe statt der grosszügigeren Sozialhilfe erhalten sollen. Nach seinem Willen sollen sie stattdessen zwingend weniger Sozialhilfe erhalten als andere Sozialhilfebezüger.

Die Asylgesetzrevision geht nun zurück an den Nationalrat. Im Gegensatz zur Vorlage mit den dringlichen Massnahmen werden die Räte die Revision nicht mehr in der laufenden Session verabschieden.

Abgelehnt hat der Ständerat am Montag schliesslich eine Motion aus dem Nationalrat zum Dublin-Abkommen. Der Nationalrat wollte den Bundesrat beauftragen, mit Italien ein Abkommen abzuschliessen, das die Überstellung von Dublin-Fällen innert zehn Tage ermöglicht. (bru, sda)

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