Nationalrat debattiert das neue Sorgerecht
Gemeinsames Sorgerecht ist heute auch in der Schweiz schon weit verbreitet. Nun soll das Gesetz der Realität angepasst werden. (Keystone)
Geht es nach der Regierung, soll das Sorgerecht künftig einem Elternteil nur vorenthalten werden, wenn es zum Schutz des Kindes nötig ist. Dieser neue Grundsatz war bereits in der Vernehmlassung weitgehend unbestritten und stösst auch im Nationalrat auf breite Zustimmung, wie die Eintretensdebatte zeigte.
Scheidungen gehörten heute zum gesellschaftlichen Alltag, waren sich die Fraktionen im Nationalrat einig. «Die Scheidungsrate ist auf über 50 Prozent gestiegen», sagte Alec von Graffenried von den Grünen im Namen der vorberatenden Rechtskommission. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik sind jedes Jahr mindestens 14'000 Kinder von einer Scheidung betroffen. Jedes fünfte Kind hat zudem unverheiratete Eltern.
Gemeinsames Sorgerecht bereits Realität
Heute gehe das Leben nach einer Scheidung ohne gesellschaftliche Ausgrenzung weiter; auch teilten sich die Eltern immer häufiger das Sorgerecht, berichtete der Kommissionssprecher. Dieser Anteil tendiere seit ein paar Jahren gegen 50 Prozent. Das Gesetz müsse an diese Realität angepasst werden.
Die Details der Gesetzesänderung sorgten aber für Diskussionen. Es lagen zahlreiche Änderungsanträge vor. Die SP liess offen, ob sie der Vorlage in der Gesamtabstimmung zustimmen wird. Die Fraktion machte ihren Entscheid davon abhängig, ob ihre Änderungsanträge durchkommen. Zum Wohl des Kindes müsse die Vorlage verbessert werden, sagte Ursula Schneider Schüttel.
Auch die SVP betonte, gewisse Punkte müssten überarbeitet werden. So müsse es das Gesetz ausdrücklich verhindern, dass künftig ein Elternteil nicht mehr so einfach aus der Kindeserziehung herausgedrängt werden könne, sagte Pirmin Schwander.
Heute hat Mutter Vorrang
Heute wird die elterliche Sorge bei einer Scheidung in der Regel einem Elternteil allein zugewiesen. Sind die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet, steht gemäss geltendem Recht die elterliche Sorge allein der Mutter zu.
Eine gemeinsame elterliche Sorge ist heute nur möglich, wenn die nicht miteinander verheirateten oder die geschiedenen Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich betreffend Unterhalt und Betreuung des Kindes einigen können.
Ursprünglich wollte Justizministerin Simonetta Sommaruga das Sorgerecht und das Unterhaltsrecht in einer Vorlage neu regeln. Nach Protesten von Väter- und Männerorganisationen kam sie von dem Vorhaben ab und legte zwei Entwürfe vor. Die Revision des Unterhaltsrechts befindet sich noch bis zum 7. November in der Vernehmlassung. (bru;basn, sda)
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