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Dienstag, 2.10.2012

Keine Volksabstimmung über Steuerabkommen

Das Schweizer Stimmvolk wird nicht über die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich entscheiden. Die Gegner der Abkommen haben nicht genügend Referendums-Unterschriften gesammelt.

Bei der Einreichung der Unterschriften am 27. September war Auns-Präsident und SVP-Nationalrat Pirmin Schwander noch zuversichtlich, genügend Signaturen gesammelt zu haben. (Keystone)

Unterschriften-Flop von Auns und Juso

Beitrag aus Echo der Zeit vom Dienstag, 2.10.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

Deutsch-Schweizer Steuerabkommen: wie weiter?

Das Referendum für eine Schweizer Volksabstimmung über die diversen Steuerabkommen kommt nicht zustande. Die Weg ist also frei für die Abstimmung im deutschen Parlament.

Beitrag aus Echo der Zeit vom Dienstag, 2.10.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

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Das Volk wird bei den Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich nicht das letzte Wort haben. Am Ende fehlten den Kritikern der Abkommen nur wenige tausend Unterschriften zum Referendum.

Das notwendige Quorum von 50'000 Unterschriften wurde bei allen drei Abkommen verfehlt, wie die Bundeskanzlei mitteilte. Dies habe die zweifache Auszählung und Kontrolle der Unterschriften ergeben. Gesammelt hatten die Juso, die Junge SVP, die Lega dei Ticinesi und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz Auns.

1500 Unterschriften zu wenig
Beim umstrittensten Abkommen - jenem mit Deutschland - fehlten laut der Bundeskanzlei mindestens 1500 Unterschriften. Bei den Abkommen mit Grossbritannien und Österreich fehlten mehr als 2500 beziehungsweise 3000 gültige Unterschriften.

Die Resultate sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Falle des Abkommens mit Deutschland ist das Resultat so knapp, dass eine überdepartementale Kontrolle durchgeführt wird – wie dies bereits bei der Bürokratiestopp-Initiative der Fall war.

Entscheid kann angefochten werden
Nach dieser Kontrolle wird eine Verfügung erarbeitet. In der Folge können die Referendumskomitees den Entscheid anfechten. Sie erhalten für das rechtliche Gehör eine Frist von mindestens einer Woche.

Die Referenden sind definitiv nicht zustande gekommen, wenn die Beschwerdefrist unbenutzt verstrichen ist oder wenn die Entscheide der Bundeskanzlei vom Bundesgericht gestützt worden sind.

Ablehnung aus unterschiedlichen Gründen
Die konservative Auns und die Jungsozialisten lehnen das Abkommen aus unterschiedlichen Gründen ab. Die isolationistische Auns sieht in dem Abkommen einen Eingriff in nationale Hoheitsrechte, wenn die Schweiz, wie im Vertrag vorgesehen, für ausländische Staaten Steuern eintreibt.

Die Juso dagegen argumentieren ähnlich wie die deutsche SPD, welche den Vertrag im Bundesrat (Länderkammer) zu Fall bringen will: Ihrer Meinung nach würden Steuersünder zu gut behandelt. Die Juso fordern die Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses und einen automatischen Austausch von Steuerdaten mit dem Ausland.

Banken übernehmen Rolle der Steuerbehörde
Die Steuerabkommen sehen vor, dass die Banken auf den Guthaben der Kunden aus Deutschland, Österreich und Grossbritannien eine Steuer einziehen und diese via Schweizer Behörden an den Fiskus der jeweiligen Staaten weiterleiten. Die ausländischen Steuerbehörden erhielten so die ihnen zustehenden Steuerbeträge, ohne dass die  Bankkunden ihre Identität preisgeben müssten.
 
Vergangenheit regularisieren
Geplant ist zum einen eine Steuer zur Regularisierung von Schwarzgeldern, die bereits auf Schweizer Konten liegen. Zum andern würde auf künftigen Kapitaleinkünften eine Steuer erhoben. In Kraft treten sollen die Abkommen am 1. Januar 2013.
 
Die Bankkunden hätten die Wahl, entweder anonym einen Teil ihres Vermögens abzuliefern oder auf ihre Anonymität zu verzichten und ihre Konten offenzulegen. Einige dürften ihre Gelder auch abziehen. Die Schweiz hat deshalb zugesichert, Deutschland, Österreich und Grossbritannien jene zehn Staaten und Territorien anzugeben, in welche die meisten Gelder abfliessen.

Nur eine Abstimmungsvorlage am 25. November
Bereits jetzt steht – trotz der Rekursmöglichkeit des Referendumskomitees – definitiv fest, dass am 25. November nur eine eidgenössische Vorlage zur Abstimmung kommt. Es handelt sich um die Änderung des Tierseuchengesetzes.
 
Da die Abstimmungserläuterungen des Bundes gedruckt werden mussten, als noch nicht fest stand, ob die Referenden zustande gekommen sind, werden darin auch die Steuerabkommen erklärt. Stimmzettel werden aber nur zum Tierseuchengesetz verschickt. (wedj;pet sda/reuters)

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