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Mittwoch, 3.10.2012

Richterlicher Segen für Zweitwohnungssteuer in Silvaplana

Die Gemeinde Silvaplana darf eine Zweitwohnungssteuer einführen, dies hat das Bündner Verwaltungsgericht entschieden. Gegen diese neue Steuer hatten sich Ferienwohnungsbesitzer gewehrt.

Silvaplana will sich mit einer neuen Zweitwohnungssteuer gegen leer stehende Wohnungen wehren. (Keystone)

Silvaplana gewinnt Kampf gegen kalte Betten

Mit einer neuen Steuer wollte die Engadiner Gemeinde Silvaplana vor zwei Jahren Ferienwohnungsbesitzer dazu animieren, ihre Wohnung weiterzuvermieten. Dagegen gab es massiven Widerstand. Nun hat das Bündner Verwaltungsgericht der Gemeinde Recht gegeben.

Beitrag aus Rendez-vous vom Mittwoch, 3.10.2012, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

Geschlossene Fensterläden und tote Dorfkerne: Dieses Bild kennt man aus touristischen Hochburgen. Viele Ferienwohnungsbesitzer sind nur wenige Tage im Jahr in ihrer Zweitwohnung in den Bergen. Der grösste Teil des Jahres stehen die Wohnungen leer.

Anreiz für Ferienwohnung-Vermietung
Silvaplana will dieses Problem mit einer neuen Zweitwohnungssteuer angehen. Wer nicht bereit ist seine Ferienwohnung zu vermieten, der soll der Gemeinde eine jährliche Steuer zahlen. Vorgesehen sind zwei Promille des Vermögenssteuerwertes der Zweitwohnung.

Die Gemeinde will einen Anreiz schaffen, dass mehr Ferienwohnungen vermietet werden und somit das Dorf belebt wird. Dagegen haben sich Zweitwohnungsbesitzer bis vors Bündner Verwaltungsgericht gewehrt. Diese Regelung würde die Eigentumsgarantie ritzen. Auch fehle die rechtliche Grundlage für diese neue Steuer.

Das Bündner Verwaltungsgericht hat die Beschwerden nun vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann deshalb noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (lies)

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Andreas Lüthi im Gespräch mit Raimund Rodewald - Geschäftsleiter Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
Hören (4:09)

Verantwortlich für diesen Beitrag:

Silvio Liechti


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