Über das Raumplanungsgesetz wird abgestimmt
Der SGV stört sich daran, dass zu grosse Bauzonen zurückgezont werden sollen. (Keystone)
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat das Referendum gegen das revidierte Raumplanungsgesetz eingereicht. Laut SGV kamen rund 68'400 beglaubigte Unterschriften zusammen; erforderlich sind 50'000. Für den SGV und seine Mitstreiter ist die Gesetzesrevision völlig missraten.
Die Unterschriftenpakete wurden am Mittwoch der Bundeskanzlei überreicht, einen Tag vor Ablauf der Referendumsfrist. Unterstützt wird das Referendum von SGV-Mitgliederverbänden und Teilen des bürgerlichen Lagers, namentlich von der SVP.
Die Gesetzesrevision wurde als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ausgearbeitet. Aus der Sicht der Gewerbler verordnet sie jedoch fragwürdige und eigentumsfeindliche Zwangsmassnahmen, mit welchen das Bauland noch knapper würde.
Volk soll letztes Wort haben
Inakzeptabel sind für den SGV insbesondere die Rückzonungspflicht bei zu grossen Bauzonen, die Verpflichtung zur Überbauung der Grundstücke innert einer bestimmten Frist sowie die neuen Bestimmungen betreffend Mehrwertabgabe.
Noch mehr Unterschriften
Wie SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler bei der Übergabe der Unterschriftenpakete vor der Bundeskanzlei sagte, werden noch weitere beglaubigte Unterschriften nachgereicht. Er sprach von einem «durchschlagenden Erfolg» in der ganzen Schweiz.
Vor allem die Verschiebung von raumplanerischen Kompetenzen von den Gemeinden und Kantonen hin zum Bund sei auf breite Ablehnung gestossen.
Das neue Raumplanungsgesetz sei gegen die Interessen der Bevölkerung. Deshalb müsse das Volk das letzte Wort haben.
Kantonsreferendum dürfte scheitern
Besonders gross war laut Bigler die Unterstützung des Referendums im Wallis, aber auch in der Waadt und im Baselbiet. Das Wallis wollte die Vorlage mit einem Kantonsreferendum bekämpfen. Hierfür hätten sich sieben weitere Kantone daran beteiligen müssen.
Nach Auskunft des Walliser Volkswirtschafts-Energie- und Raumplanungsdepartements hat sich bisher jedoch kein weiterer Kanton angeschlossen. Noch lägen aber nicht die Antworten aller angeschriebenen Kantone vor.
Was die Gesetzesrevision vorsieht
Die Revision des Raumplanungsgesetzes wurde vom Parlament in der Sommersession als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative mit 108 zu 77 Stimmen bei 10 Enthaltungen verabschiedet.
Herzstück ist die Beschränkung der Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre. Dies würde bei überdimensionierten Bauzonen eine Rückzonung mit sich bringen - mit Entschädigungen für die Eigentümer.
Ausserdem soll der Gewinn von Eigentümern bei der Überführung ihres Landes in Bauland künftig mit einer Mehrwertabgabe belastet werden; mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung sollen abgeschöpft werden. Fällig wird die Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks. Der Staat kann Eigentümer zudem unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten.
Breite Zustimmung
Unterstützt wird das neue Raumplanungsgesetz etwa von der Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, vom Städte- und vom Gemeindeverband, diversen Architekten- und Raumplanungs- und Umweltverbänden.
Die 18 Trägerorganisationen der Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur» (Landschaftsinitiative) sind mit der vorliegenden Revision ebenfalls nicht unzufrieden. Sie wollen ihre Initiative aber erst dann zurückziehen, wenn das revidierte Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. (lin, sda)
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