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Freitag, 5.10.2012

Patientenverfügung nimmt Druck von Angehörigen

Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht müssen Angehörige über lebenserhaltende Massnahmen eines Patienten entscheiden. Sie stehen damit vor einem Dilemma. Eine Patientenverfügung kann hier Abhilfe schaffen.

Stehen unter Druck: Gerade ältere Menschen haben Angst, anderen zur Last zu fallen. (Keystone)

Von Inlandredaktor Elmar Plozza

In Pflegeheimen gehört dieses Szenario zum Alltag: Eine alte Frau, sie leidet an Alzheimer und ist seit einiger Zeit auch bettlägerig. Auf einmal ist sie nicht mehr in der Lage zu essen. Ihr Schluckreflex funktioniert nicht mehr. Sollen die Ärzte sie jetzt mit einer Magensonde künstlich ernähren?

Es gibt keine Patentlösung
Es fällt schwer, hier eine Entscheidung zu fällen, weiss die Theologin und Medizin-Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle aus praktischer Erfahrung. «Wie lange möchte ein Menschen künstlich ernährt werden, wenn er noch nicht sterbend aber schwerstleidend ist? Das ist eine schwierige Frage, die man mit grösster Mühe beantworten muss.»

Eine Patentlösung gibt es in solchen Fällen nie. Es besteht das Dilemma, einerseits das Leben verlängern, andererseits auch das Leiden vermindern zu wollen.

Druck auf die Angehörigen steigt
Ab dem 1. Januar tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Damit wird der Druck auf die Angehörigen steigen, mit solchen Situationen umzugehen. Denn dann wird den Ärzten die Entscheidungskompetenz genommen.

In erster Linie müssen künftig also die Angehörigen eine Entscheidung treffen, wenn der Patient nicht mehr urteilsfähig ist. Es sei denn der Patient hat schon früher eine Patientenverfügung ausgefüllt. Liegt eine solche vor, muss sie ab dem neuen Jahr nicht nur miteinbezogen werden, sondern wird massgebend.

Die Angst, zur Last zu fallen
In einer solchen Verfügung kann ein Mensch angeben, welche lebenserhaltenden Massnahmen er im Notfall will, und welche nicht. «Wenn ein Mensch in einer Verfügung festgelegt hat, was er will, können auch seine Angehörigen mit den Entscheidungen besser leben», sagt Baumann-Hölzle, Leiterin des Instituts Dialog Ethik, das wie auch die Ärzteverbindung FMH oder das Rote Kreuz eine ausführliche Patientenverfügung anbietet.

Dennoch bleibt die Frage, ob sich nicht gerade ältere Menschen durch Patientenverfügungen unter Druck gesetzt fühlen, weil sie Angst haben, anderen zur Last zu fallen. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass die meisten Menschen, die bereits eine Patientenverfügung ausgefüllt haben, nicht so viele lebenserhaltende Massnahmen in Anspruch nehmen wollen.

Baumann-Hölzle nimmt diese Bedenken ernst: «Menschen, die nicht sterben wollen, auch wenn sie sehr krank oder schwer behindert sind, müssen solidarisch von der Gesellschaft getragen werden.» Wer alle medizinischen Möglichkeiten zur Erhaltung seines Lebens in Anspruch nehmen wolle, soll das auch in Zukunft tun können.

Tod oft sehr persönlich
In einer Patientenverfügung solle jeder den freien Willen äussern können, sagt sie. Und es sei auch zu respektieren, wenn jemand keine Patientenverfügung abschliessen wolle. «Wir sehen Pflege- und Altersheime sehr kritisch, die vom Bewohner vor dessen Eintritt eine Verfügung verlangen. Das muss jeder und jede frei für sich entscheiden», sagt Baumann-Hölzle.

Denn der Tod ist und bleibt für die meisten Menschen eine schwierige, und sehr persönliche Sache. (prus;pet)

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Radiobeitrag von Elmar Plozza (05.10.2012).
Hören (3:38)

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