Innerrhoden kann zu alter Praxis zurückkehren
Der Kanton Appenzell Innerrhoden kann wieder Baugesuche ausserhalb der Bauzonen bewilligen, wie er es bereits früher gemacht hat. Der Bundesrat ändert das Raumplanungsgesetz und erlaubt den Abbruch von Bauernhäusern.
Häuser in Streusiedlungen dürfen neu abgebrochen werden. (Keystone)
Nach einem Bundesgerichtsurteil hatte der Kanton Appenzell Innerrhoden die Bewilligungen vor 1,5 Jahren ausgesetzt. Das Bundesgericht hatte den Abbruch eines Hauses in einer Streusiedlung ausserhalb der Bauzone verboten.
Die Gesuchsteller wurden darauf hingewiesen, dass der Bund an einer Revision arbeite, sagte Ralf Etter vom Innerrhoder Baudepartement gegenüber dem Regionaljournal. Er wisse konkret von zwei oder drei Gesuchen, die jetzt wahrscheinlich eingereicht würden. (inap)
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