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Dienstag, 23.10.2012

Hehlerei mit Bankkundendaten gesetzlich verbieten

Handel mit gestohlenen Bankkundendaten soll in Zukunft bestraft werden. Die Rechtskommission des Ständerats fordert den Bundesrat auf, ein Gesetz dazu zu erlassen.

Eine CD, auf der sich das Schweizer Wappen spiegelt. Daten ausländischer Bankkunden waren in der Vergangenheit beliebte Verkaufsobjekte. (Keystone)

Wer gestohlene Bankkundendaten verwendet oder weitergibt, soll bestraft werden. Das verlangt die Rechtskommission des Ständerats in einer Motion, die sie ohne Gegenstimme beschlossen hat, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Gesetzeslücken schliessen
Die Kommission möchte den Bundesrat auffordern, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Sie will gegen die Hehlerei mit gestohlenen Bankkundendaten vorgehen, indem das Vergehen angemessen bestraft wird.

Auch soll der Bundesrat prüfen, ob sich die Strafbarkeit auf die Publikation solcher Daten erstrecken soll und ob auch die Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen in den Tatbestand integriert werden kann.

Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Wintersession zur Motion äussern können. Der Vorstoss ersetzt eine Motion von Pirmin Bischof (CVP/SO), der ein härteres Vorgehen gefordert hat. Dies ging dem Bundesrat zu weit. Die Regierung räumte aber ein, dass Lücken bei der Verfolgung von Datendiebstählen bestünden.

Daten sind Millionen von Euro wert
Der Schweizer Finanzplatz sieht sich seit einigen Jahren immer wieder mit Fällen gestohlener Bankdaten konfrontiert. Für gestohlene Datensätze bezahlte beispielsweise Deutschland mehrere Millionen Euro an Informanten. Die Daten erlauben Rückschlüsse auf Steuersünder.

Die Schweiz lehnt es ab, anderen Ländern Amtshilfe zu leisten, wenn die Fälle auf Informationen aus gestohlenen Datenbeständen basieren. Die Schweizer Justiz ging auch bereits gegen mehrere Datendiebe vor. Die neuen Steuerabkommen sehen vor, dass auf den Ankauf von Steuer-CDs verzichtet wird. (lin;pet, sda)

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Montag, 24.9.2012

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