Ruf nach Kontrolle der Vermögensverwalter
Derzeit gibt es keine Aufsichtsbehörde, welche die Geschäfte von privaten Vermögensverwaltern kontrolliert. (Keystone Archiv)
Von Wirtschaftsredaktor Philip Meyer
Der Fall ASE Investment AG zeigt, dass es in der Schweiz offenbar schwierig ist, den unabhängigen Vermögensverwaltern auf die Finger zu schauen. Ein Grund dafür ist, dass es kaum Kontrollen gibt.
Grosse kriminelle Energie
Zwar hätte Kontrolle allein den mutmasslichen Betrugsfall um den Vermögensverwalter ASE, der Kunden der Basler Kantonalbank um Dutzende Millionen Franken gebracht haben soll, wohl kaum verhindert – zu gross sei das Ausmass an krimineller Energie gewesen, mit dem hier gehandelt wurde, sind Kenner des Falls überzeugt.
So hätten im Fall ASE überhaupt keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten vorgelegen, sagt der Sprecher der Finanzmarktaufsicht (Finma), Tobias Lux. «Wir hatten auch keine Hinweise von Kunden, die sich in irgend einer Form über ASE beschwert hätten.»
Kein gesetzlicher Auftrag zur Kontrolle
Die Firma ASE musste in einer einmaligen Prüfung zu Beginn ihrer Tätigkeit nachweisen, dass sie die Regeln zum Fondsvertrieb kennt und dass sie das Geldwäschereigesetz einhält. Ansonsten konnte sie ihre Kunden beraten, ohne dass ihr jemand genauer auf die Finger geschaut hätte.
Auch als die Medien bereits über die Geschäfte der ASE berichteten und davor warnten – ASE sprach von Jahresrenditen von bis zu 18 Prozent – schritt niemand ein. Auch die Finma nicht. Dieses Verhalten bemängelt die Rechtswissenschafterin Monika Roth. Die Mahner, auch wenn sie nicht aus dem regulatorischen Bereich stammten, hätten für die Finanzmarktaufsicht durchaus ein Grund sein können «näher hinzuschauen», sagt Roth.
Doch dazu hatte die Behörde keinen gesetzlichen Auftrag, sagt Finma-Sprecher Lux. Das wäre nur gegangen, wenn die Finma – wie bei Banken und Versicherungen – die Möglichkeit hätte, eine regelmässige Kontrolle durchzuführen. Für die Zukunft hofft Lux denn auch auf die Möglichkeit «regelmässiger Beaufsichtigung», damit solche Betrugsfälle frühzeitig entdeckt werden könnten.
Finma und Vermögensverwalter an einem Tisch
Vorschläge dazu hat die Finanzmarktaufsicht schon im Frühjahr gemacht. Bereits ist eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Finma und der Branche daran, den Vorstoss der Finma zu diskutieren.
Denn es stellt sich – auch nach den Problemen mit den Schwarzgeldern von amerikanischen Bankkunden – die Frage, ob die Rolle der Banken als reine Depotbanken nicht genauer geregelt sein müsste. Und ob man ihre Zusammenarbeit mit den freien Vermögensverwaltern strenger reglementieren muss.
Zumindest die Basler Kantonalbank scheint in diesem Bereich bereits Lehren gezogen zu haben, wenn man dem abtretenden Bankchef Hans Rudolf Matter glaubt. Die Kriterien für die Zusammenarbeit mit externen Vermögensverwaltern seien «sehr sehr restriktiv» verändert worden. «Ich denke wir haben die nötigen Schritte und Massnahmen jetzt umfassend getroffen», sagte Matter gegenüber Schweizer Radio DRS.
Wie genau die neuen Regeln aussehen, sagte er aber nicht. Zumindest haben sie bereits dazu geführt, dass die Bank ihre Zusammenarbeit mit einigen Vermögensverwaltern aufgekündigt hat.
Branche möchte sich selber kontrollieren
Die Vertreter der Vermögensverwalter-Branche selbst halten wenig von neuen Regulierungen. Schon heute funktioniere zumindest unter den Mitgliedern seines Verbandes die Selbstregulierung gut, sagt Andreas Brügger vom Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV).
Er findet deshalb, die Vermögensverwalter könnten die Aufsicht auch gleich selbst gestalten. Es brauche einen hohen Selbstregulierungs-Standard, der verpflichtend sei für alle Anbieter der Branche. «Beispielsweise so, wie wir ihn vom VSV aus leben», sagt Brügger.
Ohne neue gesetzliche Regeln würde es aber auch dann nicht gehen. Denn schliesslich müsste jeder Verband auf diese Mindeststandards verpflichtet werden, und jeder Vermögensverwalter müsste zwingend einem der Verbände angehören. Hierzu – sagt Brügger – würde sein Verband Hand bieten.
Noch ist allerdings nicht bekannt, wann die Arbeitsgruppe von Bund und Vermögensverwaltern Resultate ihrer Verhandlungen präsentieren wird. (pet)
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