Doch noch Abstimmung über Steuerabkommen?
Da herrschte noch Zuversicht: Auns-Präsident Pirmin Schwander am 27. September 2012 bei der Einreichung der Unterschriften gegen die Steuerabkommen in Bern. (Archiv Reuters)
Von Inland-Redaktor Christian von Burg
Hätten die Gemeinden beim Beglaubigen der Unterschriften nicht getrödelt, wäre das Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland und wohl auch jenes gegen Grossbritannien zustande gekommen. Das zeigen jetzt die detaillierten Auswertungen der referendumsführenden Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns).
Es ging um jede Stimme im September. Deshalb hatten die Referendumsführer die Gemeinden schriftlich darauf hingewiesen, die beglaubigten Unterschriften umgehend zurückzuschicken. Dennoch machten dies fast 150 Gemeinden noch in den letzten Tagen nur mit B-Post. Weitere 200 Gemeinden schickten die Unterschriften gar erst nach Ablauf der Referendumsfrist zurück.
Auns-Geschäftsführer Werner Gartenmann hat das alles im Detail aufgelistet und kommt zu Schluss: «Bei summa summarum 370 Gemeinden kann man nicht mehr von Einzelfällen sprechen, das ist einfach eine Schlamperei.»
Die Auns und die Jungsozialisten haben die so zu spät eingetroffenen Stimmen noch bei der Bundeskanzlei abgegeben und verlangen, dass sie mitgezählt werden. Wenn nicht, wollen sie vor Bundesgericht. Am kommenden Montag entscheidet der Auns-Vorstand definitiv.
Neue Argumente
Gartenmann geht aufgrund der Aktenlage und der «schlimmen Situation für die direkte Demokratie» davon aus, dass der Gang ans Bundesgericht erfolgt. Denn in der Verfassung stehe nur, dass für ein Referendum in der vorgegebenen Frist 50‘000 Unterschriften gesammelt werden müssten.
Das Gesetz hingegen sei viel strenger und verlange in dieser Frist auch die Beglaubigung der Unterschriften. Das Gesetz widerspreche somit der Verfassung, die Spielregeln seien zu streng.
Die Argumentation der Referendumsführer sei geschickt, sagen Rechtsexperten. Und die Arbeit der Gemeindeverwaltungen beim Beglaubigen zum Teil wirklich ungenügend.
Staatsrechtler Tschannen : Spielregeln sind klar
Allerdings gibt es auch Vorbehalte. Der Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Pierre Tschannen an der Universität Bern verweist auf die bisherigen Entscheide aus Lausanne. So habe das Bundesgericht mehrfach festgehalten, dass in einer Demokratie klare und eindeutige Spielregeln elementar seien. «Wenn ich das Gesetz lese, scheint mir die Sache klar: 100 Tage sind 100 Tage, eingereicht ist eingereicht und Bundeskanzlei ist Bundeskanzlei. Ich sehe nicht, wie man davon abweichen könnte», sagte Tschannen.
Darüber entscheiden wird nun aber voraussichtlich das Bundesgericht. Gibt es den Referendumsführern nicht Recht, so bleibt der politische Weg. Und die Staatspolitische Kommission hat bereits angekündigt, dass sie den Gemeinden künftig eine klare Frist für das Beglaubigen von Unterschriften setzen will. (bru)
