Petition für Cabaret-Tänzerinnen-Statut
Jürg König, Präsident des Asco, übergibt einer Vertreterin von Bundesrätin Sommaruga zusammen mit einer Cabaret-Tänzerin die Petition. (Keystone)
Nach dem Willen des Bundesrats sollen Frauen aus Staaten ausserhalb der EU und der Efta künftig nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz arbeiten dürfen. Die geplante Verordnungsänderung spaltet die Gewerkschaften.
Während die Arbeitnehmerorganisation Travailsuisse die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts unter bestimmten Bedingungen befürwortet, stellt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) dagegen.
5000 Unterschriften gesammelt
Um die L-Bewilligung für die Tänzerinnen zu erhalten, hat er sich sowohl mit den Arbeitgebern der Unterhaltungsgastronomie als auch mit Arbeitnehmerinnenorganisationen der Branche zusammengetan. Gemeinsam übergaben sie am Dienstag eine Petition mit rund 5000 Unterschriften an Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Aus Sicht von Jürg König, Präsident des Verbands Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Discotheken (ASCO), hätte eine Abschaffung des Statuts sowohl für Cabarets als auch für Tänzerinnen negative Folgen. «Die Frauen werden in den Untergrund oder in Scheinehen gedrängt», sagte er. Dagegen biete die L-Bewilligung «eine beinahe schon einmalige Rechtssicherheit».
Welche Auswirkungen die Verordnungsänderung hätte, zeige sich in den Kantonen, die das Statut nicht mehr anwendeten. Gemäss dem Bundesamt für Migration (BFM) sind das etwa die Hälfte der Kantone. Vielerorts seien Cabarets danach nicht verschwunden, sondern in Kontaktbars oder Saunaclubs umgewandelt worden, sagte Jürg König.
Begleitende Massnahmen
Travailsuisse hat sich im Rahmen der Vernehmlassung für die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts ausgesprochen. Die Organisation verlangt aber, dass die Regierung begleitende Massnahmen präsentiert, die den Tänzerinnen aus EU- und Efta-Staaten angemessene Arbeitsbedingungen garantieren. Zudem müssten Arbeitgeber, die nach der Aufhebung illegal Tänzerinnen beschäftigten, konsequent verfolgt und bestraft werden.
Nicht nur die Gewerkschaften, auch die Sozialdemokraten sind sich uneinig: Während die SP Schweiz eine Änderung der Verordnung befürwortet, stellen sich die SP Frauen sowie die Jungsozialisten gegen die Mutterpartei und engagieren sich an der Seite des SGB gegen die Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts.
Ähnlich wie Travail.Suisse fordert auch die SP zusätzliche Massnahmen. Etwa sollen Frauen, die bisher eine L-Bewilligung (das Cabaret-Tänzerinnen-Statut) innehatten, einen Anspruch auf eine B- Bewilligung erhalten, sofern sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.
Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut beibehalten wollen die SVP und die FDP. Dieses garantiere den Frauen wenigstens einen gewissen Schutz, schreibt die FDP in ihrer Stellungnahme. Es sei aber nötig, die Verordnung besser umzusetzen.
«Hintertür zur Prostitution»
Einig sind sich im Prinzip alle darin, dass die gegenwärtige Situation nicht befriedigend ist. Offenbar arbeiten viele Cabaret- Tänzerinnen als Prostituierte, obschon ihnen das verboten ist.
Das BFM hatte die vorgeschlagene Abschaffung des Statuts im Juni in erster Linie damit begründet, dass «die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet» sei.
In diese Richtung geht auch die Stellungnahme des Schweizerischen Städteverbands: «Diverse Befragungen haben ergeben, dass die Arbeit im Cabaret als Hintertür zur Prostitution benützt wird.» Der Verband unterstützt deshalb die geplante Verordnungsänderung. Das Cabaret- Tänzerinnen-Statut habe sich nicht bewährt, schreibt er.
Städte: Bedarf geht zurück
Ausserdem gehe die Nachfrage nach Erotikshows in Cabarets kontinuierlich zurück. Die Lokale könnten ihren Bedarf an Tänzerinnen auch mit Frauen aus EU-Ländern decken.
Sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern des Statuts wird Kritik an den Kantonen laut, sie würden die Einhaltung der Regeln nicht streng genug kontrollieren. Die Kantone wiederum beklagten sich in der Vergangenheit wiederholt über den hohen Aufwand, den solche Kontrollen verursachten und den sie sich nicht leisten könnten.
Seit 40 Jahren geregelt
Die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen wird seit über 40 Jahren mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den 1990er Jahren wurde ein spezielles Statut in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verankert.
Dieses erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Dabei ist es ihnen aber ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.
Die Vernehmlassungsfrist für die Änderung der VZAE läuft am Freitag aus. (lin, sda)
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