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  • Abstimmung vom 11. März :
  • Nein zur Buchpreisbindung :

Um was geht es?

Bestseller beim Discounter zum Schnäppchenpreis. Das gibt es in der Deutschschweiz seit 2007. Damals wurde die Buchpreisbindung abgeschafft. Das Parlament will sie nun per Gesetz wieder einführen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Die Diskussion um die Buchpreisbindung hat eine lange Vorgeschichte: Seit Jahren wird darüber gestritten. Die Preisbindung in der Deutschschweiz war zwischen Verlegern, Zwischenhändlern und Buchhändlern vertraglich vereinbart. Das Bundesgericht erklärte im Jahre 2007 diese Buchpreisbindung aber für unzulässig. Die Preise sind seither auch in der Deutschschweiz frei.

In der Romandie gibt es die Preisbindung schon seit 1993 nicht mehr und in der italienischsprachigen Schweiz hat es sie nie gegeben.

2004 wurde eine parlamentarische Initiative eingereicht, um die Preisbindung für Bücher gesamtschweizerisch gesetzlich zu regeln. Sie war der Ausgangspunkt des neuen Gesetzes.

Mit den Stimmen von SP, CVP, Grünen und BDP wurde das entsprechende Gesetz im Parlament gutgeheissen. Dagegen haben die Jungparteien von FDP und SVP das Referendum ergriffen.

Verleger und Grosshandel fixieren Buchpreise
Laut dem neuen Bundesgesetz über die Buchpreisbindung sind es die Verleger und der Grosshandel, die die Buchpreise festlegen. Die Buchhandlungen müssen ihre Bücher somit zum fixierten Preis verkaufen.

Die Preisbindung gilt für neue Bücher in den Schweizer Landessprachen, die in der Schweiz verlegt oder in der Schweiz gehandelt werden.

Wenn der Preis eines Buches gebunden ist, so kann der Buchhändler nur einen Rabatt von maximal 5 Prozent gewähren, auch wenn er eventuell mehr gewähren möchte. Würden die Preise dabei aber im Vergleich mit dem Ausland zu stark wachsen, könnte der Preisüberwacher dem Bundesrat den Antrag stellen, eine maximale Preisdifferenz festzulegen. Kontrollieren, ob sich alle an die Preisbindung halten, müsste die Branche selber.

Streitpunkt Bestseller
Bücher mit nicht gebundenen Preisen kann der Buchhändler zu dem Preis verkaufen, den er will. Erfahrungen zeigen, dass die Bücher ohne Preisbindung nicht unbedingt weniger kosten. Einzig die Bestseller würden günstiger. Das würde vor allem die Discounter betreffen. Diese verkaufen oft nur Bestseller, diese aber bedeutend billiger als der übrige Buchhandel. Diese Einnahmen aus dem Bestsellerverkauf gehen den kleineren Buchhandlungen so verloren.

Wichtiges Kulturgut und Identitätsträger
Die Buchpreisbindung soll das Buch als wichtiges Kulturgut und Identitätsträger eines Landes fördern. Damit sollen möglichst viele Leserinnen und Leser möglichst guten Zugang zu Büchern haben.

Die Befürworter der Buchpreisbindung möchten, dass auch Sachbücher zu fairen Preisen erhältlich seien. Ob aber die Buchpreise nun tiefer wären mit der Preisbindung, wird kotrovers diskutiert. Im umliegenden Ausland mit Ausnahme vom Fürstentum Liechtenstein besteht die Buchpreisbindung.

Konsumenten uneinig
Bundesrat und Parlament empfehlen, das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung anzunehmen. Die Autorinnen und Autoren der Schweiz sowie der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband unterstützen das neue Bundesgesetz ebenfalls. Dagegen wehren sich die bürgerlichen Parteien, ausser der CVP.

Die Konsumentenorganisationen sind sich nicht einig. Das liberale Konsumentenforum ist gegen fixe Preise, die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) unterstützt das Gesetz.

Verwirrung über Online-Handel
Umstritten ist die Buchpreisbindung insbesondere im Zusammenhang mit dem Internet. Zwar fällt der Online-Handel unter das Gesetz, auch der grenzüberschreitende. Betroffen ist jedoch nur die gewerbsmässige Einfuhr, wie Bundesrat Johann Schneider-Ammann vor den Medien betonte.

Das steht allerdings im Widerspruch zum Willen des Parlaments. Im ursprünglich den Räten vorgelegten Gesetzestext war der Passus enthalten, dass die Buchpreisbindung nicht für Bücher gelten solle, die «aufgrund eines elektronisch abgeschlossenen Vertrages aus dem Ausland direkt an Endabnehmerinnen und Endabnehmer in der Schweiz versendet werden».

Gerichte werden wohl entscheiden
In den Räten wurde diese Bestimmung dann nach ausführlichen Debatten gestrichen. Dabei wurde die Ansicht vertreten, dass mit der Beibehaltung der fraglichen Ausnahme die Buchpreisbindung ad absurdum geführt würde.

Sollte das Volk die Vorlage am 11. März annehmen, wird es wohl die Justiz sein - in letzter Instanz das Bundesgericht - welche darauf eine Antwort geben muss. (basn/luek, sda)

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