Seit wann wusste Merz vom Datenklau bei HSCB?
Merz versichert am Mittwoch, der Fall HSCB sei bei den Verhandlungen über ein Steuerabkommen mit Frankreich kein Thema gewesen. (Reuters)
Von Bundeshausredaktor Pascal Krauthammer
Bundesrat Hans-Rudolf Merz gab sich gestern Mittwoch enttäuscht über die Haltung Frankreichs in der Affäre um die gestohlenen Kundendaten der HSC-Bank in Genf. Frankreich habe im Herbst 2009 mit ihm ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, offenbar im Wissen, dass Schweizer Bankdaten illegal nach Frankreich gelangt waren.
Auf die Frage, ob er sich von der französischen Finanzministerin Christine Lagarde betrogen fühle, sagte Merz: «Das kann ich nicht beantworten, denn ich weiss nicht, ob Madame Lagarde vom Datenklau gewusst hat – und was sie genau gewusst hat».
Doch diese Frage stellt sich auch für die Person Merz: Was wusste er zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich über den Datenklau?
Departement Merz war informiert
Recherchen von Schweizer Radio DRS zeigen, dass die Schweizer Behörden ebenfalls schon früh über den Datenklau von Hervé Falciani informiert waren.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte am Mittwoch: «Im Verlaufe der Ermittlungen März bis April 2009, hat die Bundesanwaltschaft festgestellt, dass Herr Falciani Bankdaten und den Code zu dessen Entschlüsselung Personen der französischen Steuerbehörden geliefert hat».
Bundesanwaltschaft informierte Steuerbehörde
Frankreich war also spätestens im Frühjahr 2009 im Besitz von illegal erworbenen Bankdaten aus der Schweiz. Eine brisante Information angesichts der Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Und diese Information hat die Bundesanwaltschaft nicht für sich behalten, wie Justizministerin Widmer-Schlumpf gegenüber Schweizer Radio DRS bestätigte. Es sei selbstverständlich, dass die Bundesanwaltschaft unverzüglich die Eidgenössische Steuerverwaltung informiert habe, dass Daten an eine Person der Steuerbehörde in Frankreich geliefert wurden.
Bundesanwaltschaft bestätigt Weitergabe der Informationen
Die Bundesanwaltschaft bestätigt auf Anfrage von Schweizer Radio DRS die Benachrichtigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. So sei bereits im Januar 2009 der Verdacht mitgeteilt worden, dass heikle Daten geklaut und nach Frankreich gelangt seien. Diese Warnung sei geäussert worden, im Fall, dass Frankreich ein Amtshilfegesuch stelle.
Finanzdepartement verteidigt Merz
Auf Anfrage heisst es im Finanzdepartement: Hans-Rudolf Merz habe von diesem Fall nichts gewusst, weder beim Treffen mit dem französischen Budgetminister Eric Woerth, noch bei der Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommen mit Finanzministerin Christine Lagarde.
Am Mittwoch sagte Merz jedoch zum Treffen mit Woerth vom 12. Juni: «Dieses Thema war praktisch nicht auf dem Tisch, weil Frankreich sich auf den Standpunkt stellte, es sei ein laufendes Verfahren. Es wurde nicht detailliert besprochen.» Im Finanzdepartement heisst es dazu, Merz habe über den Umfang und die Bedeutung des Falles bestimmt nichts gewusst.
Steuerverwaltung hüllt sich in Schweigen
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung wollte man sich zur Frage, ob man die Informationen der Bundesanwaltschaft weitergeleitete habe, nicht äussern. Die Steuerverwaltung wolle vertrauliche Abläufe der Behörden nicht kommentieren. (bat)
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