EU setzt Sanktionen gegen Burma aus
Aung San Suu Kyi verlässt am Samstag ihr Büro am Hauptsitz der Partei Nationalliga für Demokratie (NLD) in Rangun. (Reuters)
Burmas Präsident Thein Sein will im Streit um den Amtseid für Nobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi als Parlamentsabgeordnete nicht nachgeben. Er habe nicht vor, den Amtseid für gewählte Volksvertreter abzuändern, sagte Thein Sein während eines Besuches in Tokio.
Suu Kyi müsse selbst entscheiden, ob sie dem Parlament angehören wolle oder nicht. In einem Gespräch mit Journalisten fügte der Reformpräsident gemäss Nachrichtenagentur Kyodo hinzu, dass er Suu Kyi gerne als Abgeordnete des Parlaments sehen würde, um mit ihr zum Wohle des Volkes zusammenzuarbeiten.
NLD: Kein Boykott
Das Parlament in Naypyidaw eröffnete die neue Sitzungsperiode ohne die Friedensnobelpreisträgerin und 36 weitere Mitglieder ihrer Partei, die aus Protest ihre Sitze im Unterhaus nicht einnahmen.
Ihre Partei Nationalliga für Demokratie (NLD) spielte die Meinungsverschiedenheiten herunter und wollte nicht von einem Boykott sprechen. «Wir halten lediglich an unseren Prinzipien fest», sagte Parteisprecher Nyan Win.
Suu Kyi hatte mit ihrer Partei bei den Nachwahlen am 1. April zum Parlament 43 von 45 Sitze gewonnen, davon 37 im Unterhaus. Doch besteht die NLD auf einer Änderung der Eidesformel. Sie ist bereit, Respekt für die Verfassung zu geloben, aber nicht deren Schutz. Eine ähnliche Formulierung hätten die Behörden auch bei der Registrierung der Partei für die Nachwahlen geduldet.
Die aktuelle Verfassung genügt demokratischen Grundsätzen nicht. Unter anderem ist ein Viertel aller Sitze im Parlament von vornherein für das Militär reserviert.
EU setzt Sanktionen aus
Die EU setzte am Montag die Sanktionen gegen Burma grösstenteils aus, um den Demokratisierungsprozess zu fördern. Dies berichteten Diplomaten am Rande der Sitzung der EU-Aussenminister in Luxemburg.
Vorläufig aufgeboben werden die Einfuhrverbote für Edelhölzer, Edelsteine und Edelmetalle. Auch Einreiseverbote für 491 Führungspersonen der burmesischen Regierung, die mit dem Einfrieren von Vermögenswerten in der EU verbunden waren, fallen. Das Exportverbot für Waffen bleibt jedoch bestehen.
Technisch gestaltet sich das Verfahren wie folgt: Die Sanktionen werden von der EU nicht aufgehoben, sondern um ein Jahr verlängert, aber nicht angewendet. Damit ist es jederzeit möglich, die Massnahmen rasch wieder in Kraft zu setzen. (bru;bat, dpa)
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