Keine Sicherheitsprüfung für Bundesanwalt
Für eine Personensicherheitsüberprüfung des Bundesanwaltes und seiner Stellvertreter fehlen gesetzliche Bestimmungen. Zu diesem Schluss kommt die Gerichtskommission aufgrund einer Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz. Die Rechtskommission soll nun klären, ob allenfalls neue rechtliche Grundlagen zu schaffen sind.
Dass heute die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Prüfung fehlen, liegt daran, dass die Bundesanwaltschaft seit 1. Januar 2011 nicht mehr dem Bundesrat unterstellt ist. Neu werden die Bundesanwälte vom Parlament gewählt. Der Bundesanwalt und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten damit nicht als Angehörige der Bundesverwaltung. Sie fallen damit auch nicht mehr in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
So musste sich der im letzten September gewählte neue Bundesanwalt Michael Lauber keiner solchen Prüfung unterziehen - ganz im Gegensatz noch zu seinen Vorgängern Erwin Beyeler und Valentin Roschacher. Entsprechend musste Lauber auch seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht offenlegen. (bru, sda)
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