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  • Die Jagd auf den Biber ist eröffnet:

Mittwoch, 27.6.2012

Schutz von Luchs und Wolf aufgeweicht

In der Schweiz können geschützte Wildtiere künftig leichter gejagt werden. Der Bundesrat hat die revidierte Jagdverordnung in Kraft gesetzt. Neu sind Abschüsse auch dann möglich, wenn Wölfe oder Luchse zu Konkurrenten der Jäger werden.

Der Luchs kann künftig einfacher abgeschossen werden. (Archiv Keystone)

Der Bundesrat setzt die neue Jagdverordnung in Kraft, welche Abschüsse von Wildtieren erleichtert. Wildtiere bereichern zwar die Kulturlandschaft der Schweiz, Sie würden aber auch Schäden und Konflikte verursachen. Es gelte deshalb, zwischen Schutz und Nutzung ein Gleichgewicht zu finden. Dies teilte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit.

So hält die geänderte Jagdverordnung fest, dass Kantone geschützte Wildtiere auch dann zum Abschuss frei geben können, wenn die Tiere «hohe Einbussen bei der Nutzung von Jagdregalen» verursachen und die Jäger konkurrenzieren würden. Umweltverbände hatten sich gegen diesen «fatalen Paradigmawechsel» vehement gewehrt.

Fischer profitieren
Auch Fischer profitieren diesbezüglich von der neuen Verordnung. So wird unter anderem die Schonzeit für Kormorane um einen Monat verkürzt. Nicht gejagt dürfen die grossen schwarzen Wasservögel künftig von Anfang März bis Ende August. Insbesondere Fischer auf den Neuenburgersee hatten sich für lockerere Bestimmungen eingesetzt.

Weiter sieht die Verordnung vor, dass Luchse und Wölfe abgeschossen werden können, wenn sie «grosse Schäden» an Nutztieren verursachen. Bis anhin musste vor einem Abschuss nachgewiesen werden, dass ein bestimmtes Tier in einer gewissen Zeit eine bestimmte Anzahl Nutztiere gerissen hat.

Neu können auch Massnahmen zur Regulierung von geschützten Tieren ergriffen werden, wenn sie Bauten oder Anlagen gefährden. Diese Bestimmung ist auf den Biber ausgerichtet, der sich in den vergangenen Jahren in der Schweiz immer mehr ausgebreitet hat. Als Massnahmen fallen Umsiedlungen, aber auch Abschüsse in Betracht.

An Bedingungen geknüpft
Ein Abschuss oder sonstige Massnahmen werden allerdings an Bedingungen geknüpft. So müssen die Kantone eine Bewilligung beim Bafu einholen. Diese darf wiederum nur erteilt werden, wenn die Artenvielfalt nicht gefährdet ist. Die revidierte Jagdverordnung tritt am 15. Juli in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen reagierte der Bundesrat auf Druck aus dem Parlament.

Andere Bestimmungen verschaffen den Wildtieren wiederum mehr Schutz. Um die Tiere vor übermässigen Störungen zu schützen, können die Kantone unter Einbezug von Verbänden Wildruhezonen bezeichnen. Diese Zonen dürfen Sportlerinnen und Touristen nur zeitweise und dann höchstens auf speziell bezeichneten Routen und Wegen begehen.

Kein Bleischrott mehr
Neu gibt es auch für alle einheimischen Wildtiere eine Schonzeit. Totschlagfallen werden verboten und Jägerinnen und Jäger müssen periodisch ihre Treffsicherheit nachweisen. Zudem wird das Töten von Wild klarer, die Baujagd schärfer geregelt sowie die Ausbildung der Jagdhunde verbessert.

Der Natur- und Artenschutz wird verbessert, indem neu präventive Bestimmungen gegen das Freisetzen von problematischen, nicht einheimischen Tierarten erlassen werden. Zudem sind Rebhühner neu geschützt. Wasservögel dürfen nicht mehr mit Bleischrott gejagt werden. (fors, sda)

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