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  • Dreifachmord: Drahtzieherin befragt :

Montag, 30.4.2012

Der «Schenkkreis-Mord» von Grenchen

Knapp drei Jahre nach dem Dreifachmord von Grenchen müssen sich ab heute zwei Schweizer und eine Schweizerin vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten. Der Prozess dauert viereinhalb Tage. Das Gericht eröffnet die Urteile am 11. Mai.

Tatort in Grenchen: In diesem Mehrfamilienhaus wurden die drei Opfer 2009 gefunden. (Keystone)

Angeklagt wegen mehrfachen Mordes sind ein heute knapp 35- jähriger ehemaliger Spitzensportler, ein 27-Jähriger sowie eine 51- Jährige. Die beiden Männer haben die Morde gestanden. Die Frau bestreitet, die Tötung in Auftrag gegeben zu haben. Sie gilt als Drahtzieherin.

Raubüberfall geplant
Die beiden Männer hatten der angeklagten Frau 20'000 Franken geschuldet. Die Frau forderte im Frühling 2009 ihr Geld zurück und entwarf gemäss Anklageschrift zusammen mit den Männern den Plan, eine in Schenkkreise verwickelte Familie aus Grenchen auszurauben.

Das Trio ging davon aus, dass die Familie wegen der Schenkkreise über viel Bargeld verfüge. Sie fanden allerdings lediglich 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.

Ganze Familie ausgelöscht
Beim Überfall löschten die beiden Männer am Abend es 5. Juni 2009 die dreiköpfige Familie aus. Der 60-jährige Ehemann wurde erschossen. Seine 55-jährige Frau sowie die 35-jährige Tochter wurden erstickt.

Die Familie sei exekutiert worden, um «im Zusammenhang mit dem Raub als lästig empfundene Tatzeugen zu eliminieren», heisst es in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Beschuldigten mehrfachen Mord, qualifizierten Raub sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub vor.

Zudem sind sie aufgrund der Schenkkreise wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz angeklagt. Der 35-jährige Schweizer und die 51-jährige Schweizerin müssen sich darüber hinaus wegen Verstössen gegen das Waffengesetz verantworten.

Die beiden Männer befanden sich bis zum Beginn des Prozesses im vorzeitigen Strafvollzug. Die Frau wurde im Dezember nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft auf freien Fuss gesetzt. (velm, sda)

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