Assange scheitert mit Einspruch vor Supreme Court
Unterstützer von Julian Assange protestieren vor dem Gerichtsgebäude. (Archiv Keystone)
Julian Assange ist mit einem Einspruch gegen die Auslieferung von Grossbritannien an Schweden gescheitert. Wie der oberste Gerichtshof in London mitteilte, wurde ein entsprechender Antrag von Assanges Anwälten als «unbegründet» zurückgewiesen.
Das Gericht hatte bereits vor zwei Wochen grünes Licht für die Auslieferung des Wikileaks-Gründers gegeben. Es billigte aber gleichzeitig den Anwälten für einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens eine Frist von 14 Tagen zu. Damit war Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben worden.
Ganz definitiv ist die Abschiebung des Australiers damit aber noch nicht. Seine Verteidigung kann jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anrufen. Wenn Bürger bei einer Auslieferung eine Verletzung ihrer Grundrechte befürchten, können sie sich in einem Eilantrag an die Strassburger Richter wenden.
Weitere Aufschiebung möglich
Wird dem Antrag stattgegeben, hat dies einer Gerichtssprecherin zufolge eine «aufschiebende Wirkung». In einem solchen Fall darf ein Beschwerdeführer nicht ausgeliefert werden, bis über seine Klage im Grundsatz entschieden ist. Dies kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Dass der Gerichtshof für Menschenrechte eine Abschiebung Assanges nach Schweden verhindern könnte, gilt allerdings als wenig wahrscheinlich.
Üblicherweise blockiert der Strassburger Gerichtshof Abschiebungen, wenn den Betroffenen in dem fraglichen Land schwere Menschenrechtsverletzungen, etwa Folter, drohen oder wenn ihr Leben in Gefahr sein könnte. Assange werden in Schweden Sexualdelikte vorgeworfen. Er soll im Sommer 2010 zwei Frauen missbraucht und vergewaltigt haben. Dafür wurde er bereits vor eineinhalb Jahren in Grossbritannien festgesetzt und lebt dort unter strengen Auflagen.
Assange weist die Vorwürfe zurück und wirft den USA vor, hinter ihnen zu stecken. Seine Anhänger halten es für möglich, dass Assange von Schweden an die amerikanischen Behörden weitergereicht werde. Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte mit Depeschen unter anderem über die Kriege im Irak und Afghanistan vor allem die US-Regierung in Bedrängnis gebracht.
Juristisches Tauziehen
Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft in Schweden ausgestellter EU-weiter Haftbefehl in Grossbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Court vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht. Die im EU-Recht verankerte Formulierung «juristische Behörde» sei frei auszulegen.
Die Entscheidung bleibt mit der Ablehnung des Einspruchs bestehen. Assanges Anwälte erreichten lediglich, dass im Urteilstext klargestellt wird, dass es gegen ihn keine Anklage, sondern bisher nur Vorwürfe gibt. (ank, dpa/sda/afp)
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