Asbest-Prozess gegen Schmidheiny geht weiter
Angehörige von Asbest-Opfern in italienischen Eternit-Werken kämpfen weiter um Entschädigung. (Keystone Archiv)
Auch in zahlreichen Schweizer Betrieben waren Arbeiter Asbest ausgesetzt. Anders als in Italien sind die Fälle meist strafrechtlich verjährt. Laut der Suva sind allein in den früheren Eternit-Werken in Niederurnen/GL und Payerne/VD bislang rund 75 Mitarbeiter an den Spätfolgen einer Asbestexposition gestorben.
In der Schweiz ist Asbest im Grundsatz seit 1990 verboten. Für bestimmte Anwendungen galt jedoch eine Übergangsfrist bis 1995. Auf die Verwendung von Asbest wurde nach 1994 definitiv verzichtet. Die Eternit (Schweiz) AG hat nichts zu tun mit dem Prozess in Turin.
Die Staatsanwaltschaft in Turin zieht das Urteil im Asbest-Prozess gegen den Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny und seinen damaligen belgischen Geschäftspartner Jean-Louis de Cartier weiter. Die beiden waren im Februar von einem Strafgericht bereits zu je 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Zudem wurden sie zu Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts in Turin hatten die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua) absichtlich eine Umweltkatastrophe verursacht.
Zudem hätten sie absichtlich keine Sicherheitsmassnahmen in zwei piemontesischen Eternit-Fabriken in Cavagnolo und Casale Monferrato eingeführt.
Rekurs gegen Verjährung
Bei zwei weiteren Eternit-Fabriken in Rubiera (Reggio Emilia) und Bagnoli (Neapel) hatte das Gericht die Fälle jedoch als verjährt erachtet. Gegen diese Verjährung hat die Staatsanwaltschaft nun Rekurs eingelegt.
Im Prozess hatte der Staatsanwalt für jeden der Angeklagten 20 Jahre Gefängnis gefordert. Auch die beiden in erster Instanz Verurteilten haben bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Mitte Mai hatte das Gericht die Urteilsbegründung veröffentlicht. Demnach kannten Schmidheiny und de Cartier die schädliche Wirkung von Asbest, hätten aber nichts unternommen. Sie hätten Todesfälle, Krankheiten und Umweltschäden in Kauf genommen - und versucht, die schädliche Wirkung von Asbest herunterzuspielen.
Schmidheiny: Verfahrensmängel
Stephan Schmidheiny wies nach dem Urteil darauf hin, dass er weder operativ Verantwortlicher noch Verwaltungsrat oder Besitzer der italienischen Eternit-Gruppe gewesen sei. Zudem habe die Schweizerische Eternit-Gruppe (SEG) in den 1970er und 80er Jahren über 60 Millionen Franken in die italienischen Werke investiert, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern.
Die Verteidigung machte weiter mehrere «schwerwiegende Verfahrensmängel» im Prozess geltend. Unter anderem sei den Verteidigern die Einsicht in Krankenakten der Opfer verweigert worden.
Asbest und die Schmidheinys
1952 hatte die Schweizerische Amiantus AG, wie die damals von der Schmidheiny-Familie kontrollierte Holding hiess, zusammen mit der belgischen Eternit (heute Etex), und der französischen Eternit die Eternit S.p.a (Genua) gekauft. Die Schweizer wurden 1973 grösster Aktionär. 1986 ging die Eternit S.p.A. (Genua) Konkurs. In den Jahren davor hatte Schmidheiny in die italienischen Werke investiert.
Stephan Schmidheiny hatte 1978 die Führung der SEG von seinem Vater übernommen. Kurz darauf leitete er den Ausstieg aus der Asbest-Produktion ein. Asbest wurde damals in ganz Italien verarbeitet - zum Beispiel im Baugewerbe, im Schiffs- oder Eisenbahnbau. Hunderte Arbeiterinnen und Arbeiter starben an Asbest-Vergiftungen. (sda, smus)
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