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Mittwoch, 8.8.2012

Pussy-Riot-Urteil erst am 17. August

Im umstrittenen Prozess gegen die Moskauer Frauenband Pussy Riot will das Gericht das Urteil erst am 17. August verkünden. Den drei jungen Frauen drohen mehrere Jahre Lagerhaft, die Verteidigung hofft auf ein mildes Urteil.

Die drei Musikerinnen von Pussy Riot werden nach der Anhörung wieder ins Gefängnis gebracht. (Reuters)

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Richterin Marina Syrowa gab den drei wegen Rowdytums angeklagten Musikerinnen der Band Pussy Riot am Mittwoch noch einmal Gelegenheit, sich zu ihrem Protest gegen Kremlchef Wladimir Putin in der Erlöserkathedrale am 21. Februar zu äussern.

Nadeschda Tolokonnikowa verglich das Verfahren gegen sich und ihre beiden Band-Kolleginnen mit den Schauprozessen zur Zeit des Sowjet-Diktators Josef Stalin. «Unser Platz ist in der Freiheit nicht hinter Gittern», sagte die Angeklagte. Die anstehende Verurteilung erfolge aufgrund eines «politischen Befehls».

Nach der kurzen Sitzung setzte Syrowa den Urteilstermin auf den 17. August, 15.00 Uhr, an, berichteten russische Medien.

Mildes Urteil dank internationaler Proteste?

Die Verteidigung der drei Frauen hofft ihrerseits auf ein mildes Urteil. Die jüngsten Proteste von mehr als 100 deutschen Bundestagsabgeordneten sowie von Popstar Madonna gegen die Inhaftierung der Frauen könnten die Justiz zum Einlenken bewegen, sagte Anwalt Nikolai Polosow der Nachrichtenagentur DPA in Moskau.

Polosow meinte, dass sich das Urteil möglicherweise wegen der internationalen Proteste verzögert, nachdem der Urteilsspruch eigentlich für heute Mittwoch erwartet worden war. Der Staatsanwalt hat für jede der drei jungen Frauen - zwei von ihnen sind Mütter kleiner Kinder - drei Jahre Lagerhaft beantragt. Er möchte sie nicht nur wegen Rowdytums, sondern auch wegen Verletzung religiöser Gefühle verurteilt sehen.

Politische Gefangene
«Russland ist ein nach Westen orientiertes Land. Weil sich die Beziehungen durch ein scharfes Urteil gegen Pussy Riot verschlechtern dürften, erwarten wir einen milden Richterspruch», sagte Polosow. Der Anwalt rechnet damit, dass Richterin Syrowa die weltweiten Appelle berücksichtigt.

Die Angeklagten Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) hatten ihr Protestgebet gegen Putin in der russisch-orthodoxen Hauptkirche als freie Meinungsäusserung verteidigt. Neben internationalen Künstlern und Politikern hatte auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International die Freilassung der politischen Gefangenen gefordert. (pet, dpa)

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