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  • Fairness für Indigene Völker :
  • Indigene Völker: Bedroht und unterdrückt:

Die Rechte indigener Völker

Die Universelle Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 ist  auch für die 370 Millionen Menschen wichtig, die zu den Urvölkern gehören. Aber sie reicht nicht  aus, weil sie vor allem das einzelne Individuum schützt. Erst in den letzten Jahren wurden Instrumente entwickelt, um auf internationaler Ebene die kollektiven Rechte von Gemeinwesen zu schützen.

In den Gebäuden der Uno in Genf und New York setzt sich eine Vielzahl von Gremien mit der Lage der Menschenrechte auseinander. Experten überprüfen regelmässig, ob in den einzelnen Staaten die Universelle Erklärung der Menschenrechte sowie die Konventionen mit besonderem Fokus (etwa Kinderrechte oder Rassendiskriminierung) eingehalten oder verletzt werden.

Öffentlichkeit
Hat ein Staat eine solche Konvention ratifiziert, so wird sie verbindlich. Alle paar Jahre muss ein Bericht über die Anwendung abgeliefert werden. Dazu können dann interessierte Parteien - eben auch Vertreter der Urvölker oder unterstützende NGOs - Stellung nehmen.

Die Schlussberichte der Experten und ihre Empfehlungen sind auf dem Internet greifbar. Sie werden in Staaten mit demokratischen Verhältnissen und einer offenen Medienlandschaft durchaus zur Kenntnis genommen. In den letzten Jahren haben indigene Völker diese Mittel vermehrt genutzt, um auf ihre Nöte aufmerksam zu machen.

Die Mittel für den Einzelnen
Folgende Konventionen und  Kontrollmechanismen sind von Bedeutung:

  • Die Universal Periodic Review (Menschenrechte allgemein)
  • Die Konvention über zivile und politische Rechte
  • Die Konvention über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte
  • Die Konvention über die Beseitigung jeglicher Form von Rassendiskriminierung

Das Mittel für Gemeinwesen
Diese Verträge haben für indigene Völker allerdings einen gravierenden Nachteil. Sie schützen nur die einzelne Person und ihre Rechte. 1989 verabschiedete die Internationale Organisation für Arbeit (ILO) die erste Konvention, die speziell Rechte von indigenen Gemeinwesen schützt. Diese Konvention (ILO-Convention 169) wurde bisher aber nur von 22 Staaten ratifiziert. Ihre Wirkung ist also begrenzt.

Die Deklaration von 2007
Seit den 1970er Jahren arbeiteten deshalb vorab indianische Juristen aus Nord- und Lateinamerika an einem Instrument, das umfassend die Rechte der Urvölker schützen sollte. Besonders wichtig war diesen Juristen das Recht der Urvölker auf Selbstbestimmung, das Recht auf Selbstregierung und die Kontrolle über das traditionelle Territorium sowie die natürlichen Ressourcen.

Nach langen Debatten in Arbeitsgruppen und dann im Uno-Menschenrechtsrat war es soweit: Am 13. September 2007 hiess die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Uno-Deklaration über die Rechte indigener Völker gut. 143 Staaten stimmten damals zu, nur vier dagegen: die USA, Kanada, Australien und Neuseeland. Alle vier Länder haben ihre Haltung inzwischen geändert und erklärt, sie unterstützten die Ziele des Textes.

Nur ein Appell?
Das Problem mit diesem Text ist, dass es sich nicht um eine rechtlich verbindliche Konvention handelt - sonst hätten wohl kaum so viele Staaten zugestimmt! Die Deklaration gibt anzustrebende Ziele vor, und sie wird nur dann einklagbares Recht, wenn ein Staat den Text oder Teile davon in seine Gesetze einfügt, wie das Bolivien getan hat.

Die Umsetzung der Deklaration lässt denn auch in manchen Ländern, die ihr vor fünf Jahren zugestimmt haben, sehr zu wünschen übrig. Dennoch hat sie Wirkung gezeigt. Indigene Völker verwenden sie als moralischen Appell, um Druck auf Regierungen, Uno-Gremien und internationale Konzerne auszuüben.

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Costa Rica hat in seinen Urteilen zugunsten indigener Völker schon verschiedenlich auf die Deklaration verwiesen und sie als Richtschnur verwendet. Und selbst in Kanada begründeten Gerichte damit Anweisungen an die Behörden, wonach indianische Völker konsultiert werden müssen, wenn in ihrem Gebiet zum Beispiel Bodenschätze ausgebeutet werden sollen.

Der Sonderberichterstatter
Seit 2001 steht noch ein weiteres Instrument zur Verfügung, um Druck zu machen: Im Aufrag des Uno-Menschenrechtsrates beurteilt ein Sonderberichterstatter die Lage indigener Völker in den einzelnen Ländern. Bis 2008 nahm der Soziologie-Professor Rodolfo Stavenhagen aus Mexiko diese Aufgabe wahr, seither ist es der Jurist S. James Anaya aus den USA. Beide haben in Krisensituationen schon mit Erfolg interveniert. (acct)

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Weiterführende Links zum Beitrag:

  • Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte
  • Uno-Sonderberichterstatter
  • Die Deklaration

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  • Ureinwohner

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