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  • Urteil im Fall Tinner voraussichtlich am Dienstag:

Der Fall Tinner im Zeitraffer

Die Fall Tinner ist lang und verworren. Die Gebrüder Urs und Marco Tinner und deren Vater Friedrich werden beschuldigt, zum Atomschmuggel-Netzwerk des «Vaters der pakistanischen Atombombe», Abdul Qadeer Khan, gehört zu haben.

25. Sept. 2012 Das Bundesstrafgericht hat sich für die von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafen gegen Friedrich Tinner und seine beiden Söhne ausgesprochen. Es verurteilte Urs und Marco Tinner zu einer 50- respektive 41-monatigen Freiheitsstrafe und ihren Vater zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Sie haben die Gefängnisstrafen bereits abgesessen. Den Tinners wird Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial vorgeworfen.
24. Sept. 2012 Der Prozess gegen Tinners am Bundesstrafgericht Bellinzona beginnt. Das Gericht wird über die im abgekürzten Verfahren erhobene Anklage verhandeln. 
18. Sept. 2012
Die Anklageschrift in dem abekürzten Verfahren sieht vor, dass keiner der drei angeklagten Tinner ins Gefängnis muss. Entweder gibt es eine bedingte Strafe (Vater Tinner), oder die ausgesprochene Haftstrafe ist bereits mit der Untersuchungshaft verbüsst worden. Allerdings müssen die Tinners die 400'000 Franken Gerichtskosten übernehmen. Das abgekürzte Verfahren soll am 24. September stattfinden, dann wird auch das Urteil erwartet.
13. Dez. 2011

Die Bundesanwaltschaft einigt sich mit Friedrich Tinner sowie seinen Söhnen Urs und Marco auf ein abgekürztes Verfahren im mutmasslichen Atomschmuggel. Die Einigung betrifft Anklage und Strafmass. Das Bundesstrafgericht muss den Handel noch gutheissen.

26. April 2011
Der Europäische Menschengerichtshof in Strassburg weist eine Beschwerde der Gebrüder Tinner ab, in der sie die gut dreijährige U-Haft anprangern. Die Dauer sei nicht zu beanstanden, befindet das Gericht, ohne sich zur umstrittenen Aktenvernichtung zu äussern.
23. Dez. 2010 Die Ingenieurs-Familie Tinner soll angeklagt werden. Der eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller beantragt, dass die Bundesanwaltschaft Anklage erhebt gegen Vater Friedrich und seine Söhne Urs und Marc.

Müller kritisiert zudem den Bundesrat scharf. Mit der fast vollständigen Vernichtung der Beweise habe die Exekutive massiv in den Gang der Justiz eingegriffen.
28. Jan. 2010 Die vom Bundesrat beschlagnahmten Tinner-Akten dürfen vom Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt nur entsiegelt und durchsucht werden, soweit ihm diese Akten vom Bundesrat zugänglich gemacht werden. Das Bundesgericht bestätigte damit einen entsprechenden Entscheid des Bundesstrafgerichts.
26. Aug. 2009 Im Fall Tinner soll das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt Einsicht in die Akten bekommen. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden. Der Entscheid bezieht sich auch auf einen dem Untersuchungsrichteramt vorenthaltenen Bundesordner mit Angaben zur Zusammenarbeit der Tinners mit dem CIA.

Allerdings: Welche Dokumente den Untersuchungsrichtern zur Verfügung gestellt werden, das kann der Bundesrat bestimmten. Gebe die Regierung gewisse Akten nicht frei, sei dies zu akzeptieren, so das Bundesstrafgericht.
3. Aug. 2009 Im Zusammenhang mit der Affäre Tinner wird erneut ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingeschaltet. Der Neuenburger Pierre Cornu untersucht, ob unter Verletzung des Amtsgeheimnisses vertrauliche Information den Medien zugespielt wurden.

Die Indiskretion betrifft die Verfügung, die am 9. Juli zur spektakulären Beschlagnahmung eines Tresors mit Schlüsseln zu den wiederaufgetauchten Tinner-Akten führte. Obwohl die Verfügung vertraulich war, hat die Öffentlichkeit durch die Medien am nächsten Tag von deren Existenz erfahren.
17. Juli 2009 Die Tinner-Aktenkopien, die der Bundesrat vernichten will, enthalten keine Geheimdienstinformationen. Dies hat Claude Janiak, Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), gegenüber Schweizer Radio DRS bestätigt. Er habe zusammen mit einem Experten der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) die Akten gesichtet.

Dieser habe bescheinigt, dass es sich bei den Dokumenten, die der Bundesrat vernichten wolle, ausschliesslich um die gefährlichsten Dokumente mit Bauplänen für Atomwaffen handle, sagte Janiak. Der IAEA-Experte habe zudem bestätigt, dass es keinen Zwang gebe, die Akten zu vernichten.

Wie es weiter gehen soll, ist noch offen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und die GPDel streben eine für alle beteiligten Parteien akzeptable Lösung an.
11. Juli 2009 Im Machtkampf um die brisanten Tinner-Akten will der leitende Untersuchungsrichter Jürg Zinglé eine weitere Eskalation vermeiden. «Wir werden keine weiteren Schritte unternehmen», sagt Zinglé gegenüber Schweizer Radio DRS.

Gemäss Hansruedi Stadler, Ständerat und GPDel-Mitglied, hat die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte Einsicht in die Akten aus der Atomschmuggel-Affäre Tinner erhalten. Statt die Akten zu schreddern soll der Bundesrat sie versiegeln, schlägt Stadler in der Samstagsrundschau von Schweizer Radio DRS vor. Angesichts der Differenzen zwischen den Beteiligten regt Stadler einen runden Tisch zwischen Bundesrat und Strafverfolgungsbehörden an.

Erstmals seit dem Abtransport eines Tresors aus den Räumlichkeiten der Bundeskriminalpolizei äussert sich Justizministerin Widmer-Schlumpf: Gegenüber Schweizer Radio DRS bekräftigt sie, der Bundesrat habe das Recht die Akten zu vernichten, doch seien diese noch nicht geschreddert worden.
10. Juli 2009 Das Gezerre um die Herausgabe der Tinner-Akten geht immer weiter: Der Bundesrat beharrt weiterhin darauf, die Tinner-Akten zu vernichten - dies trotz Razzia und Beschlagnahmung der Aktenschrankschlüssel am Vortag. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bezeichnet diesen Schritt als ungültig. Unklar ist, ob die Akten überhaupt noch existieren oder bereits vernichtet wurden. Das EJPD verweigert zu dieser Frage jede Auskunft, bestätigt aber, dass es im Auftrag des Bundesrats jenen Teil der Akten vernichtet wird, der Baupläne für Atomwaffen enthält.
9. Juli 2009 Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) verschafft sich mit Unterstützung der Berner Kantonspolizei Zugang zu den Tinner-Akten. Es führt in den Räumen der Bundeskriminalpolizei und des Bundessicherheitsdienstes eine Hausdurchsuchung durch. Die Kantonspolizei beschlagnahmt und versiegelt dabei einen Tresor mit Schlüsseln zu den Tinner-Akten.

Das URA folgte damit einer Aufforderung des Bundesstrafgerichtes, die Herausgabe der Akten notfalls zu erzwingen. Dieser sei nicht befugt, die Herausgabe der Akten unter Verweis auf die Geheimhaltung einfach zu verweigern, schreibt das Gericht in seinem Entscheid.
1. Juli 2009 Der Bundesrat hält an der Vernichtung der Tinner-Akten fest. Er lehnt die Forderung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ab, alle Unterlagen den Strafbehörden zu übergeben. Nach Ansicht des Bundesrates ist es fraglich, ob es der GPDel im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht überhaupt zusteht, solche Forderungen an die Exekutive zu richten. Er sieht keinen Anlass, auf seinen Beschluss zurückzukommen.
30. Juni 2009 Die Geschäftsprüfungsdelegation der Räte (GPDel) kritisiert den Beschluss des Bundesrates, einen Teil des Beweismaterials im Fall Tinner zu vernichten, als unrechtmässig. Der Bundesrat greife damit erneut in die Unabhängigkeit der Justiz ein. Für die Anwendung von Notrecht könne er keine völkerrechtlichen Gründe geltend machen. Die GPDel fordert, den Beschluss rückgängig zu machen.
24. Juni 2009 Der Bundesrat beschliesst, die brisantesten, so genannt proliferationsrelevanten, Akten sofort zu vernichten und sie in den Tinner-Unterlagen durch Platzhalter zu ersetzen. Weniger brisante Akten, etwa zur Urananreicherung, sollen bis nach dem Prozess gegen die Tinners aufbewahrt werden. So solle ein «sauberer Strafprozess» gegen die Tinners ermöglicht werden, teilt das EJPD mit.
1. April 2009 Das EJPD gibt bekannt, dass Kopien der vernichteten Tinner-Akten bei der Bundesanwaltschaft BA gefunden wurden. Sie seien im Mai 2006 angefertigt worden und im Archiv der BA «vergessen» gegangen. Erst im Dezember 2008 wurden die 14 Bundesordner wieder entdeckt.

Ende März nahmen daraufhin Mitarbeiter der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEA die Akten unter die Lupe und sonderten die brisantesten Unterlagen über den Atombombenbau aus, die restlichen, weniger «gefährlichen» Akten wurden den Untersuchungsbehörden zugestellt.
22. Jan. 2009 Die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte (GPDel) veröffentlicht ihren Bericht zum Fall Tinner. Darin stellt sie fest, dass die vom Bundesrat angeordnete Aktenvernichtung im Fall Tinner unverhältnismässig war. In ihrer Untersuchung kommt die GPDel zum Schluss, dass auf Druck der US-Regierung Akten im Fall Tinner vernichtet wurden. Die Schredder-Aktion begründete der damals zuständige Bundesrat Christoph Blocher immer mit der nationalen Sicherheit.

Gleichentags lehnt das Bundesstrafgericht die Beschwerde gegen die Haftentlassung von Marco Tinner ab und gibt grünes Licht für seine Freilassung. Wegen Fluchtgefahr erhöht sie aber die Kaution auf 100 000 Franken. Urs Tinner startet eine Medienoffensive.
21. Dez. 2008 Die Bundesanwaltschaft erhebt gegen die Haftentlassung von Marco Tinner Beschwerde beim Bundesstrafgericht.
19. Dez. 2008 Das eidgenössische Untersuchungsrichteramt verfügt die Haftentlassung von Urs und Marco Tinner.
23. Nov. 2008 Der Anwalt von Urs Tinner klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen der Aktenvernichtung durch den Bundesrat.
11. Nov. 2008 Bundesanwalt Erwin Beyeler gibt bekannt, dass Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf den Vollzug der Aktenvernichtung mit einem Wiedererwägungsgesuch aufschieben wollte, damit aber Anfang 2008 im Bundesrat nicht durchdrang. Beyeler will den Fall Tinner ungeachtet von Entschädigungsfolgen vor Bundesstrafgericht bringen.
16. Okt. 2008 Gotthard Lerch wird vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
02. Sept. 2008 Urs Tinners Anwalt bestätigt, die Familie Tinner habe vom CIA eine Million Doller erhalten.
05. Aug. 2008 Das Bundesgericht lehnt eine Haftentlassung der Gebrüder Tinner ab. Die Bundesanwaltschaft hält es laut dem Urteil für erwiesen, dass Urs und Marco Tinner seit Juni 2003 mit der CIA zusammengearbeitet haben. Sie geht zudem davon aus, dass der Bundesrat die Aktenvernichtung «auf Drängen von amerikanischer Seite» beschlossen hat.
02. Juni 2008 Der Bundesrat leitet wegen der umstrittenen Aktenvernichtung ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung ein und setzt dazu einen ausserordentlichen Bundesanwalt - Pierre Cornu - ein.
31. Mai 2008 Alt Bundesrat Christoph Blocher verteidigt die Aktenvernichtung. Druck des US-Geheimdienstes CIA verneint er.
28. Mai 2008 Das Bundesstrafgericht lehnt die Haftentlassung von Urs und Marco Tinner wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr ab.
27. Mai 2008 Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments beschwert sich, durch den Bundesrat erst am 8. Februar 2008 über die Aktenvernichtung informiert worden zu sein.
23. Mai 2008 Bundespräsident Pascal Couchepin bestätigt erstmals die Aktenvernichtung im Fall Tinner. Der Beschluss wird damit begründet, die fraglichen Unterlagen hätten detaillierte Baupläne für Atomwaffen und für Lenkwaffenträgersysteme enthalten. Der anhaltende Besitz solcher Unterlagen verstosse gegen den Atomsperrvertrag. Die Dokumente seien zudem ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Schweiz und die Staatengemeinschaft gewesen.
28. April 2008 Der eidgenössische Untersuchungsrichter verfügt die Haftentlassung der Gebrüder Tinner. Die Bundesanwaltschaft ficht diesen Entscheid umgehend beim Bundesstrafgericht an, weshalb Urs und Marco Tinner in Haft bleiben.
11. März 2008 Der eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller bestätigt erstmals, dass die von der Bundesanwaltschaft übernommenen Untersuchungsakten lückenhaft sind.
14. Nov. 2007 In einem geheim gehaltenen Beschluss verfügt der Bundesrat, umfangreiche Datenträger und Dokumente aus dem Tinner-Verfahren der Bundesanwaltschaft durch die Bundespolizei und unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA vernichten zu lassen.
31. Jan. 2006 Friedrich Tinner wird aus der Untersuchungshaft entlassen.
05. Sept. 2005 Die Bundesanwaltschaft lässt auch Friedrich Tinner und Marco Tinner verhaften.
18. Aug. 2005 Die Bundesanwaltschaft weitet die Ermittlungen gegen die Familie Tinner auf den Tatbestand der Geldwäscherei aus.
30. Juni 2005 Die Schweiz liefert Gotthard Lerch an Deutschland aus.
30. Mai 2005 Deutschland liefert Urs Tinner an die Schweiz aus.
14. Nov. 2004 Gotthard Lerch wird an seinem Wohnort in Grabs im St. Galler Rheintal auf Ersuchen Deutschlands verhaftet.
13. Okt. 2004 Die Bundesanwaltschaft eröffnet gegen Urs Tinner und weitere Beschuldigte ein Verfahren wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Güterkontrollgesetz und gegen das Kriegsmaterialgesetz.
08. Okt. 2004 Urs Tinner wird in Deutschland wegen Verdachts auf Beteiligung am Landesverrat verhaftet.
25. Aug. 2004 Die Bundesanwaltschaft nimmt auf Grund eines deutschen Rechtshilfegesuchs Hausdurchsuchungen im Fall Lerch vor.
Februar 2004 Abdul Qadeer Khan, der «Vater der pakistanischen Atombombe», gibt öffentlich die illegale Lieferungen von Atomtechnologie an Iran, Libyen und Nordkorea zu. Libyen stellt sein Atomwaffenprogramm ein.

In einem malaysischen Polizeibericht werden Friedrich und Urs Tinner sowie der in der Schweiz lebende Deutsche Gotthard Lerch verdächtigt, an der Weitergabe pakistanischer Nukleartechnologie an Libyen beteiligt gewesen zu sein.

 



(Quelle: Agenturen)

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