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Montag, 7.5.2012

Schenkkreis-Mord: Verteidiger kritisieren Gutachter

Im Prozess zum Dreifachmord von Grenchen SO hielten am Montag die Verteidiger der beiden angeklagten Männer ihre Plädoyers. Beide Anwälte verfolgten die gleiche Strategie: Sie stellten ihre Mandanten als willenlose Vollstrecker der Wünsche der ebenfalls angeklagten Frau dar. Und sie kritisierten das Gutachten des Psychiaters. Dieses sei mangelhaft.

Die drei Angeklagten (links), der 27-jährige und der 35-jährige Mann sowie die 51-jährige Frau, im Gerichtssaal. (keystone/Linda Graedel)

Stichwort: Schenkkreis

Schenkkreise sind eine Form von Schneeball- oder Pyramidensystemen. Neue Teilnehmer «schenken» nach ihrem Eintritt in die Gruppe älteren Mitgliedern Geld. Dabei hoffen sie, später selber «beschenkt» zu werden, wenn sie in der Hierarchie aufsteigen. In der Schweiz sind Schenkkreise verboten.  Mehr

Der Verteidiger des 27-jährigen Angeklagten forderte eine Freiheitsstrafe von 12 bis 16 Jahren. Er bezeichnete seinen Mandanten als «willigen Mitläufer und Anweisungsempfänger». Der 27-jährige habe «im Windschatten des Terminators» gestanden, sagte Verteidiger Bruno Steiner in seinem über dreistündigen Plädoyer vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern. Mit «Terminator» meinte er den 35-jährigen ehemaligen Spitzensportler.

Der Verteidiger kritisierte das psychiatrische Gutachten über seinen Klienten erneut stark. Es sei unverständlich, weshalb der Alkoholkonsum seines Klienten nicht untersucht worden sei.

Viel Alkohol, wenig Schlaf
Der 27-Jährige habe zur Tatzeit mutmasslich 2 bis 2,5 Promille Alkohol im Blut gehabt. Zudem habe er anderthalb Tage vor dem Tötungsdelikt am 5. Juni 2009 nur eine bis zwei Stunden geschlafen. Das psychiatrische Gutachten überzeuge «in keiner Art und Weise», sagte Steiner. Es mangle an allem – unter anderem an Sorgfalt und psychologischer Tiefenschärfe.

Weiter sei es ungeheuerlich, dass der Gutachter auf lediglich zwei Zeilen die Voraussetzungen für eine Verwahrung als gegeben bezeichnet habe. Der Verteidiger hatte den psychiatrischen Gutachter bereits vergangene Woche als «befangen» bezeichnet und ein Obergutachten gefordert. Von der Anklage wies er einzig strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub und Mord zurück. Mehrfacher Mord und qualifizierter Raub seien unbestritten. Der 27-Jährige müsse jedoch eine deutlich geringere Strafe erhalten als die beiden anderen Angeklagten.

Kein Strafantrag für den ehemaligen Spitzensportler
Am Montagnachmittag hielt der Verteidiger des 35-jährigen Angeklagten sein Plädoyer. Für den ehemaligen Spitzensportler stellte er keinen Strafantrag. Er begründete dies damit, dass ein Gutachten über den Einfluss von Anabolika auf die Aggressivität des 35-Jährigen fehle. Es sei ihm nicht möglich, einen konkreten Antrag zu stellen, sagte Verteidiger Pius Buchmann am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern.

Sein Mandant akzeptiere den Schuldigbefund der Staatsanwaltschaft vollständig. Der Angeklagte sei mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen. Würde er einen Antrag stellen, würde dieser nicht über jenem des Verteidigers des 27-jährigen Schweizers liegen, sagte Buchmann. Dieser hatte am Montagmorgen eine Freiheitsstrafe zwischen 12 und 16 Jahren gefordert. Das Verschulden des 35-jährigen ehemaligen Spitzensportlers sei nicht grösser als jenes des 27-jährigen Angeklagten, hielt Buchmann fest.

Der Verteidiger richtete schwere Vorwürfe an den psychiatrischen Gutachter Lutz-Peter Hiersemenzel. Der Gutachter sei in hohem Mass unprofessionell vorgegangen. Buchmann stellte erneut den Antrag, sechs Zeugen einzuvernehmen und ein Gutachten über die Auswirkungen von Drogen und Dopingsubstanzen auf die Gewaltbereitschaft zu erstellen.

Drei Menschen getötet
Beim so genannten Schenkkreis-Mord wurde eine dreiköpfige Familie getötet. Ein 60-jähriger Mann wurde erschossen, seine 55-jährige Ehefrau sowie die 35-jährige Tochter wurden erstickt. Der 27-jährige Angeklagte hat den Mord an der Tochter gestanden. Der 35-jährige Angeklagte ist geständig, das Ehepaar umgebracht zu haben.

Ebenfalls wegen mehrfachen Mordes angeklagt ist eine Frau. Sie war bei der Tat persönlich nicht zugegen. Der Staatsanwalt wirft ihr aber vor, sie habe den Mordplan entwickelt und den beiden Männern den Mordbefehl erteilt. Der Staatsanwalt hatte sein Plädoyer bereits am vergangenen Mittwoch gehalten. Er forderte für alle drei Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Urteil erst in zweieinhalb Wochen?
Der Prozess war bis am Montag unterbrochen worden, da die Verteidiger mehr Zeit für die Vorbereitung ihrer Plädoyers gefordert hatten. Am Montagnachmittag hält der Verteidiger des ehemaligen Spitzensportlers sein Plädoyer. Am Dienstag ist der Verteidiger der 51-jährigen Angeklagten an der Reihe. Amtsgerichtspräsident François Scheidegger äusserte am Montag Zweifel, ob das Urteil wie geplant am 11. Mai eröffnet wird. Möglicherweise werde das Gericht das Ersatzdatum am 25. Mai nutzen. (sda, ulrs)

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